Seit mehr als fünfzehn Jahren berät Rechtsanwalt Jüdemann Unternehmen und Einzelpersonen umfassend im sog. Gewerblichen Rechtsschutz sowie im Medien-und Urheberrecht.

Zu diesen Rechtsgebieten gehören das Internetrecht, das Foto- und Bildrecht, die Persönlichkeitsrechte, das Medien- und Presserecht, das Markenrecht, das Urheberrecht und das Wettbewerbsrecht.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Beratung und Vertretung von Unternehmern und Personen im Strafrecht, insbesondere dem Wirtschaftsstrafrecht.

Zu unserem Mandanten zählen Personen und Unternehmen aus dem Bereichen des Theaters und des Film- und Fernsehens, Verlage, Musiker, Labels, Modedesigner, Veranstalter, aus der Gastronomie, Softwarehersteller, Vertreter der Konsumgüterbranche sowie Angehörige der Heilberufe (Ärzte, Heilpraktiker, Apotheker).

Wir beraten in deutscher und englischer Sprache.


Wir bieten Ihnen schnelle und kompetente Beratung - wenn Sie wegen angeblicher Rechtsverstöße in Anspruch genommen werden (Abmahnungen) oder wenn Ihre Rechte verletzt werden. Wir sind immer wieder für Sie da - in Notfällen auch Nachts und am Wochenende.
Rechtsanwalt Jüdemann berät u.a im Gewerblichen Rechtsschutz und im Urheber- und Medienrecht. Er ist auch Fachanwalt für Strafrecht. Sein Studium absolvierte Kai Jüdemann in Frankfurt am Main. In Frankfurt am Main war er als Anwalt in einer renommierten Kanzlei im Bereich des Kapitalmarktrechts und des Gewerblichen Rechtsschutzes beschäftigt. Er ist Musiker, war Veranstalter und als Urheber Mitglied der GEMA. Kai Jüdemann spricht Deutsch und Englisch __________________________________________________________________________________________________

Aktuelle Artikel

(Markenrecht) BPatG vom 16.4.2013: IR Marke “Hahnenkamm-Rennen” fehlt jegliche Unterscheidungskraft (27 W (pat) 84/11)

Die Marke ,,HAHNENKAMM-RENNEN", die in Österreich eingetragen wurde,  bezeichne nach Ansicht des BPatG  ein bedeutendes und bekanntes Sportereignis, so dass die international registrierte Marke nur als Hinweis auf dieses Ereignis verstanden werden könne, nicht jedoch als Hinweis … Mehr...

(Internetrecht/Online-Handel) LG Nürnberg-Fürth vom 17.5.2013: Entscheidung über Ausschluß von Waren der rechtsextremen Szene bei Ebay ist dem Eilverfahren nicht zugänglich (4 HK 1975/13)

  Auch wenn alles schreibt, dass Ebay Kleidung der rechtsextremen Szene ausschließen darf, ist dies nicht ganz so. Das Gericht hat ein Eilverfahren als für die Klärung der Rechtsfragen nicht zulässig erachtet, weil es eine Vorwegnahme der Hauptssache darstelle. Man könnte … Mehr...

(Namensrecht/Markenrecht) OLG Düsseldorf vom 21.5.2013: Neues vom Wendler (I -20 U 67/12)

Letzes Jahr berichteten wir über eine Entscheidung des LG Düsseldorf zu den Wendlers:LG Düsseldorf vom 14.3.2012: die Welt muss mit zwei (Schlager-)Wendlers leben (2a O 317/11.  Das OLG Düsseldorf brachte die Rechtssache zum vorläufigen Abschluss. Salomonisch verpflichtete … Mehr...

(Markenrecht) BGH vom 22.11.2012: Rüffel für “abstrakte sprachwissenschaftliche Erkenntnisse” des Bundespatentgerichts (I ZB 72/11 – Kaleido)

Der Anmelder ist beim DPMA und auch bei BPatG manchmal mit irrwitzigen Ideen konfrontiert, wenn es um Ablehnung von Markeneintragungen geht. So wurden jüngst bei der Anmeldung einer Marke für "Software" Bedenken angemeldet, weill die Marke der Name einer Frucht sei, Früchte aber … Mehr...

(Urheberrecht) Bundesgerichtshof legt dem Gerichtshof der Europäischen Union Frage zur urheberrechtlichen Zulässigkeit des “Framing” vor (I ZR 46/12 – Die Realität) PM

Die überwiegende Anzahl der Gerichte geht bisher davon aus, dass das sogenannte Framing dazu führt, dass sich der Nutzer des Videos sich dieses wie eigenen Content zu Eigen macht und daher ein Urheberrechtsverstoß vorliegt. Dies gilt allerdings nur, wenn der ursprüngliche Content … Mehr...

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