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Dark Sanctuary unterliegt Bushido vor dem BGH (I ZR 225/12)

Kurze Musiksequenzen, die über ein routinemäßiges Schaffen nicht hinausgehen, genießen keinen Urheberrechtsschutz. D.h. aber nicht, dass Sampling immer zulässig ist, da die Leistungsschutzrechte des Tonträgerherstellers verletzt sein können, wie  der BGH in seinen...