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Lockangebot im Internet (OLG Hamm 4 U 69/15)

Lockangebot im Internet (OLG Hamm 4 U 69/15)

Angebotene Waren sollten vorrätig gehalten werden oder innerhalb der angegebenen Lieferzeiten auch den Käufer erreichen können. Andernfalls drohen Abmahnungen, sofern der Kunde nicht über den beschränkten Vorrat vorher informiert worden ist. Nr. 5 des Anhangs zu § 3...