030 88 70 23 80 kanzlei@ra-juedemann.de

Zur Zeit sind E-Mails mit verdächtigem Angang unterwegs. Es handelt sich um „Zahlungsaufforderungen“ wegen des Downloads eines Albums von „Bon Jovi“, die mit  Bindhardt & Lenz gezeichnet sind. 

Unser Rat: nicht den Anhang öffnen – IGNORIEREN! 

 

 

„Guten Tag,

Dies ist eine Abmahnung wegen Ihres Verstoßes gegen §19a UrhG am 05-07-2014. Das Musikalbum „Bon Jovi – What About Now“ wurde von Ihrer IP 31.198.2.40 gegen 21:28:04 heruntergeladen. Dies verstößt gegen § 19a UrhG und muss zum verantwortlichen Amtsgericht Zivilgericht eskaliert werden. Nur die schnellstmögliche Bezahlung eins Bußgeldes von 380.43 Euro kann dies verhindern. Wir erwarten den Zahlungseingang innerhalb der nächsten 48 Stunden. Details finden Sie im angehängten Dokument 65396cc8be74.zip

Hochachtungsvoll,
Bindhardt & Lenz
+4923238933237″