Kai Jüdemann

Seit mehr als fünfzehn Jahren berät Rechtsanwalt Jüdemann Unternehmen und Einzelpersonen umfassend im Medienrecht, Urheberrecht, Internetrecht, im Foto- und Bildrecht, den Persönlichkeitsrechten, im Medien- und Presserecht, im Markenrecht und Wettbewerbsrecht. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Beratung und Vertretung von Unternehmern und Personen im Strafrecht, insbesondere dem Wirtschaftsstrafrecht. Zu unserem Mandanten zählen Personen und Unternehmen aus dem Bereichen des Theaters und des Film- und Fernsehens, Verlage, Musiker, Labels, Modedesigner, Veranstalter, Gastronomie, Softwarehersteller, Vertreter der Konsumgüterbranche sowie Angehörige der Heilberufe (Ärzte, Heilpraktiker, Apotheker). . .

(Markenrecht) BPatG vom 16.4.2013: IR Marke “Hahnenkamm-Rennen” fehlt jegliche Unterscheidungskraft (27 W (pat) 84/11)

Die Marke ,,HAHNENKAMM-RENNEN”, die in Österreich eingetragen wurde,  bezeichne nach Ansicht des BPatG  ein bedeutendes und bekanntes Sportereignis, so dass die international registrierte Marke nur als Hinweis auf dieses Ereignis verstanden werden könne, nicht jedoch als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der mit ihr gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen. Weiterlesen

(Internetrecht/Online-Handel) LG Nürnberg-Fürth vom 17.5.2013: Entscheidung über Ausschluß von Waren der rechtsextremen Szene bei Ebay ist dem Eilverfahren nicht zugänglich (4 HK 1975/13)

 

Auch wenn alles schreibt, dass Ebay Kleidung der rechtsextremen Szene ausschließen darf, ist dies nicht ganz so. Das Gericht hat ein Eilverfahren als für die Klärung der Rechtsfragen nicht zulässig erachtet, weil es eine Vorwegnahme der Hauptssache darstelle. Man könnte sich trefflich darüber streiten, ob die Ansicht des Gerichts nicht genau dies bewirkt, wenn der Hersteller wirtschaftlich ins Taumeln gerät -  Chapeau! Weiterlesen

(Namensrecht/Markenrecht) OLG Düsseldorf vom 21.5.2013: Neues vom Wendler (I -20 U 67/12)

Letzes Jahr berichteten wir über eine Entscheidung des LG Düsseldorf zu den Wendlers:LG Düsseldorf vom 14.3.2012: die Welt muss mit zwei (Schlager-)Wendlers leben (2a O 317/11. 

Das OLG Düsseldorf brachte die Rechtssache zum vorläufigen Abschluss. Salomonisch verpflichtete es beide Wendler zum Tragen eines Vorsatzes zum Namen. Die Marke “Der Wendler” ist zu löschen. Weiterlesen

(Markenrecht) BGH vom 22.11.2012: Rüffel für “abstrakte sprachwissenschaftliche Erkenntnisse” des Bundespatentgerichts (I ZB 72/11 – Kaleido)

Der Anmelder ist beim DPMA und auch bei BPatG manchmal mit irrwitzigen Ideen konfrontiert, wenn es um Ablehnung von Markeneintragungen geht. So wurden jüngst bei der Anmeldung einer Marke für “Software” Bedenken angemeldet, weill die Marke der Name einer Frucht sei, Früchte aber für Software beschreibend seien (offenbar hat da jemand an Apple gedacht). Wir haben es geschafft, die Marke der Mandantschaft einzutragen, aber ärgerlich sind solche Kapriolen schon.

Aktuell hatte sich der  BGH mit einem ähnlichen Fall zu befassen. Unter anderem führte das BPatG linguisische Erkenntnisse an, um die Eintragung des Kennzeichesn “Kaleido” für Spielzeug abzulehnen. Das ging dem BGH dann doch zu weit. Weiterlesen

(Urheberrecht) Bundesgerichtshof legt dem Gerichtshof der Europäischen Union Frage zur urheberrechtlichen Zulässigkeit des “Framing” vor (I ZR 46/12 – Die Realität) PM

Die überwiegende Anzahl der Gerichte geht bisher davon aus, dass das sogenannte Framing dazu führt, dass sich der Nutzer des Videos sich dieses wie eigenen Content zu Eigen macht und daher ein Urheberrechtsverstoß vorliegt. Dies gilt allerdings nur, wenn der ursprüngliche Content rechtswidrig eingestellt wurde.

Wurde dieser von dem Rechteinhaber eingestellt, stellte das Framing keinen Rechtsverstoß dar, da die Einbettung eines auf einer fremden Internetseite bereitgehaltenen Werkes auf der eigenen Internetseite  grundsätzlich kein öffentliches Zugänglichmachen im Sinne des § 19a UrhG sei, weil allein der Inhaber der fremden Internetseite darüber entscheidet, ob das auf seiner Internetseite bereitgehaltene Werk der Öffentlichkeit zugänglich bleibt. Der BGH geht jedoch einen Schritt weiter und sieht in dieser Art der Wiedergabe eine “unbenannte” Verwertungsform, so dass eine öffentliche Wiedergabe vorliegen könnte. Der BGH hat die zu beantwortende Frage dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt. Weiterlesen

(Urheberrecht, GEMA) BGH vom 25.10.2012 zur Mindestvergütung des Urhebers und den Folgen einer fehlerhaften Auskunft der GEMA (pas membre) (I ZR 162/11 – Covermount)

Nicht nur, wer die aktuellen Diskussionen über die Tarife der GEMA verfolgt, weiß, dass ein lebhaftes Interesse an GEMA-freier Musik besteht. Um dies zu klären, kann bei der GEMA der Status angefragt werden. Sofern dieser PM (pas membre) ist, ist keine Vergütung an die GEMA zu zahlen.

Wer haftet jedoch, wenn die GEMA hierzu fehlerhafte Angaben macht, der Komponist doch Mitglied ist ? Zumindest nicht die GEMA -dieser verbleibt der Anspruch auf angessene Vergütung des Urhebers, der als Mindestvergütung auch dann eingreift, wenn mit dem Werken keine oder nur geringe Gewinne bzw.  Umsätze erzielt werden (hier im Falle einer kostenlosen Beigabe eines Films zu einer Zeitung).

Sicherlich vertretbar ist ein Schadenersatzanspruch gegen die GEMA wegen der falschen Auskunft – hierzu hätte allerdings vortragen werden müssen, der Vertrag wäre nicht oder zu anderen Bedingungen geschlossen werden – was nicht geschehen ist.

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(Wettbewerbsrecht) LG Düsseldorf vom 25.4.2013 untersagt Werbeaufschrift: “Die Dose ist grün” (37 O 90/12) PR

Landgericht Düsseldorf untersagt Werbeaufschrift „Die Dose ist grün“

Das Landgericht Düsseldorf hat aktuell ein Unternehmen aus Ratingen verurteilt, es zu unterlassen, im Geschäftsverkehr Getränkedosen mit der Aufschrift „Die Dose ist grün“ zu bewerben. Damit gab es einer Klage des Deutsche Umwelthilfe e.V. statt. Die Aussage „Die Dose ist grün“ ist nach Auffassung der Kammer irreführend. Der durchschnittliche Verbraucher verstehe den Begriff „grün“ in dem Slogan umweltbezogen. Weiterlesen

(Namensrechte) KG Berlin vom 30.04.2013: Dem Namen “Palästinische Ärzte- und Apothekervereinigung Deutschland e.V.” fehlt jegliche Unterscheidungskraft (5 U 31/12)

Wer den Namen eines anderen widerrechtlich verwendet, kann auf Unterlassung in Anspruch genommen. Dies gilt nicht nur für den Namen von Personen, sondern auch von Vereinigungen, wie hier einem eingetragenen  Verein. Voraussetzung ist jedoch, wie auch im übrigen Kennzeichenrecht, dass dem Namen Unterscheidungskraft zukommt. Setzt sich der Name lediglich aus geografischen Bezeichnungen sowie Berufsbezeichnungen zusammen, fehlt ihm grds diese Unterscheidungskraft.

Hierzu eine aktuelle Entscheidung des Kammergerichts Berlin.

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(Persönlichkeitsrechte) BGH vom 14.5.2013: Bundesgerichtshof entscheidet über die Zulässigkeit persönlichkeitsrechtsverletzender Suchergänzungsvorschläge bei “Google” (VI ZR 269/12) PR

Der BGH hat eine wichtigte Entscheidung zu der Haftung von Google bei persönlichkeitsrechtsverletzenden Autocompleteeinträgen gefällt. Nach richtiger Ansicht des BGH sei Google verpflichtet, weist ein Betroffener den Betreiber auf eine rechtswidrige Verletzung seines Persönlichkeitsrechts hin,  zukünftig derartige Verletzungen zu verhindern.  Weiterlesen

(Persönlichkeitsrechte/Arbeitsrecht) EuGH vom 25.4.2013 zu Zurechnung homophober Äußerungen des “Patrons” eines Fußballvereins und zur Beweislast beim Vorwurf der Diskriminierung (C-81/12)

Homophie im Fußball ist bekannt, die Schwierigkeiten der Profis, sich zu outen, schwul zu sein, ebenfalls. Bei den Vorständen wird dies bestritten. In anderen Ländern scheint man direkter damit umzugehen.

Der “Patron” eines rumänischen Profi-Vereins, der Unternehmer George B.” äußerte in einem Interview, er würde niemals einen schwulen Fußballer einstellen.

Zu Herrn B. eine Auszug aus Wikipedia: “Herrn B.s Markenzeichen sind seine Omnipräsenz in den rumänischen Medien und sein provokantes Auftreten mit vulgärer Wortwahl. Seine politische Gesinnung wird als Mischung zwischen kruden Ideologien aus Ultrakonservatismus, rechtsradikalen Versatzstücken (Hetze gegen Homosexuelle, Leugnung des Holocausts in Rumänien) und orthodoxem Fundamentalismus beschrieben.

Eine rumänische Nichtregierungsorganisation erhob Klage vor dem EuGH. Die Beweislast, dass entgegen dem Anschein einer Diskriminierung nicht gegen den Gleichhandlungsgrundsatz verstoßen werde, liege, so das Gericht, bei der Beklagten. Weiterlesen

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