Die Marke ,,HAHNENKAMM-RENNEN”, die in Österreich eingetragen wurde, bezeichne nach Ansicht des BPatG ein bedeutendes und bekanntes Sportereignis, so dass die international registrierte Marke nur als Hinweis auf dieses Ereignis verstanden werden könne, nicht jedoch als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der mit ihr gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen. Weiterlesen
Auch wenn alles schreibt, dass Ebay Kleidung der rechtsextremen Szene ausschließen darf, ist dies nicht ganz so. Das Gericht hat ein Eilverfahren als für die Klärung der Rechtsfragen nicht zulässig erachtet, weil es eine Vorwegnahme der Hauptssache darstelle. Man könnte sich trefflich darüber streiten, ob die Ansicht des Gerichts nicht genau dies bewirkt, wenn der Hersteller wirtschaftlich ins Taumeln gerät - Chapeau! Weiterlesen
Das OLG Düsseldorf brachte die Rechtssache zum vorläufigen Abschluss. Salomonisch verpflichtete es beide Wendler zum Tragen eines Vorsatzes zum Namen. Die Marke “Der Wendler” ist zu löschen. Weiterlesen
Der Anmelder ist beim DPMA und auch bei BPatG manchmal mit irrwitzigen Ideen konfrontiert, wenn es um Ablehnung von Markeneintragungen geht. So wurden jüngst bei der Anmeldung einer Marke für “Software” Bedenken angemeldet, weill die Marke der Name einer Frucht sei, Früchte aber für Software beschreibend seien (offenbar hat da jemand an Apple gedacht). Wir haben es geschafft, die Marke der Mandantschaft einzutragen, aber ärgerlich sind solche Kapriolen schon.
Aktuell hatte sich der BGH mit einem ähnlichen Fall zu befassen. Unter anderem führte das BPatG linguisische Erkenntnisse an, um die Eintragung des Kennzeichesn “Kaleido” für Spielzeug abzulehnen. Das ging dem BGH dann doch zu weit. Weiterlesen
Nicht nur, wer die aktuellen Diskussionen über die Tarife der GEMA verfolgt, weiß, dass ein lebhaftes Interesse an GEMA-freier Musik besteht. Um dies zu klären, kann bei der GEMA der Status angefragt werden. Sofern dieser PM (pas membre) ist, ist keine Vergütung an die GEMA zu zahlen.
Wer haftet jedoch, wenn die GEMA hierzu fehlerhafte Angaben macht, der Komponist doch Mitglied ist ? Zumindest nicht die GEMA -dieser verbleibt der Anspruch auf angessene Vergütung des Urhebers, der als Mindestvergütung auch dann eingreift, wenn mit dem Werken keine oder nur geringe Gewinne bzw. Umsätze erzielt werden (hier im Falle einer kostenlosen Beigabe eines Films zu einer Zeitung).
Sicherlich vertretbar ist ein Schadenersatzanspruch gegen die GEMA wegen der falschen Auskunft – hierzu hätte allerdings vortragen werden müssen, der Vertrag wäre nicht oder zu anderen Bedingungen geschlossen werden – was nicht geschehen ist.
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Landgericht Düsseldorf untersagt Werbeaufschrift „Die Dose ist grün“
Das Landgericht Düsseldorf hat aktuell ein Unternehmen aus Ratingen verurteilt, es zu unterlassen, im Geschäftsverkehr Getränkedosen mit der Aufschrift „Die Dose ist grün“ zu bewerben. Damit gab es einer Klage des Deutsche Umwelthilfe e.V. statt. Die Aussage „Die Dose ist grün“ ist nach Auffassung der Kammer irreführend. Der durchschnittliche Verbraucher verstehe den Begriff „grün“ in dem Slogan umweltbezogen. Weiterlesen
Wer den Namen eines anderen widerrechtlich verwendet, kann auf Unterlassung in Anspruch genommen. Dies gilt nicht nur für den Namen von Personen, sondern auch von Vereinigungen, wie hier einem eingetragenen Verein. Voraussetzung ist jedoch, wie auch im übrigen Kennzeichenrecht, dass dem Namen Unterscheidungskraft zukommt. Setzt sich der Name lediglich aus geografischen Bezeichnungen sowie Berufsbezeichnungen zusammen, fehlt ihm grds diese Unterscheidungskraft.
Hierzu eine aktuelle Entscheidung des Kammergerichts Berlin.
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Der BGH hat eine wichtigte Entscheidung zu der Haftung von Google bei persönlichkeitsrechtsverletzenden Autocompleteeinträgen gefällt. Nach richtiger Ansicht des BGH sei Google verpflichtet, weist ein Betroffener den Betreiber auf eine rechtswidrige Verletzung seines Persönlichkeitsrechts hin, zukünftig derartige Verletzungen zu verhindern. Weiterlesen
Homophie im Fußball ist bekannt, die Schwierigkeiten der Profis, sich zu outen, schwul zu sein, ebenfalls. Bei den Vorständen wird dies bestritten. In anderen Ländern scheint man direkter damit umzugehen.
Der “Patron” eines rumänischen Profi-Vereins, der Unternehmer George B.” äußerte in einem Interview, er würde niemals einen schwulen Fußballer einstellen.
Zu Herrn B. eine Auszug aus Wikipedia: “Herrn B.s Markenzeichen sind seine Omnipräsenz in den rumänischen Medien und sein provokantes Auftreten mit vulgärer Wortwahl. Seine politische Gesinnung wird als Mischung zwischen kruden Ideologien aus Ultrakonservatismus, rechtsradikalen Versatzstücken (Hetze gegen Homosexuelle, Leugnung des Holocausts in Rumänien) und orthodoxem Fundamentalismus beschrieben.
Eine rumänische Nichtregierungsorganisation erhob Klage vor dem EuGH. Die Beweislast, dass entgegen dem Anschein einer Diskriminierung nicht gegen den Gleichhandlungsgrundsatz verstoßen werde, liege, so das Gericht, bei der Beklagten. Weiterlesen