Allgemein

(Anwalt Wettbewerbsrecht Berlin) BGH vom 7.7.2011 zur Verlängerung eines befristeten Preisnachlasses (I ZR 181/10)

Befristete Rabattaktionen sind üblich. Was aber tun, wenn der wirtschaftliche Erfolg ausbleibt? Wenn der Unternehmer die Aktion verlängert setzt er sich dem Vorwurf der Irreführung aus. Dies grundsätzlich zu Recht, da bei Ankündigung einer Vergünstigung in festen zeitlichen Grenzen sich der Kaufmann grundsätzlich an diese zu halten hat. Etwas anderes gilt, wenn Ereignisse eintreten, mit denen der Kaufmann, auch unter Berücksichtigung fachlicher Sorgfalt, weder rechnen musste noch konnte: denn die angesprochenen Verkehrskreise rechnen damit, dass es für eine Verlängerung vernünftige Gründe geben kann. Dies kann schleppender Absatz sein oder auch die überraschende Einräumung günstigerer Einkaufspreise. Hierbei kommt es stets auf den Einzelfall an, insbesondere frühere Erfahrungen des Werbenden. Fragen? Wir vertreten in allen Fragen zum Recht des geistigen Eigentums und des Wettbewerbsrechts. Bitte sprechen Sie uns an! Diesen Beitrag weiterlesen »

Oberlandesgericht Frankfurt am Main bejaht Zuständigkeit deutscher Gerichte für Schadensersatzklagen gegen Ratingagentur (PM)

28.11.2011 - Pressemitteilung Der Kläger hatte im März 2008 Zertifikate der inzwischen insolventen Lehman Brothers Inc. erworben. Er nimmt die beklagte Ratingagentur mit Sitz in New York auf Schadensersatz in Anspruch, weil er seine Kaufentscheidung wesentlich auf deren Einschätzung der Kreditwürdigkeit der Lehman Brothers Inc. gestützt haben will. Diesen Beitrag weiterlesen »

(UFOs) Auskunftsansprüche nach dem IFG in Unterlagen über Außerirdische (PM)

Gegenstand des Verfahrens: Der Kläger begehrt gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Einsicht in Unterlagen des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages zum Thema UFOs und/ oder Außerirdische. Insbesondere möchte er Einblick in die im November 2009 erstellte Ausarbeitung „Die Suche nach außerirdischem Leben und die Umsetzung der VN-Resolution A/33/426 zur Beobachtung unidentifizierter Flugobjekte und extraterrestrischen Lebensformen“ nehmen. Diesen Beitrag weiterlesen »

(Verfassungsrecht) BVerfG vom 27.10.2011: Einstweilige Anordnung in Sachen „Euro-Rettungsschirm“: Vorläufig keine Übertragung der Beteiligungsrechte des Bundestages auf sogenanntes 9-er Sondergremium (2 BvE 8/11) PM

Damit es noch "einfacher" wird: Beschluss vom 27. Oktober 2011 2 BvE 8/11 Als Reaktion auf die Staatsschuldenkrise im Gebiet der Europäischen Währungsunion schufen deren Mitgliedstaaten den „Euro-Rettungsschirm“, in dessen Rahmen eine privatrechtlich organisierte Zweckgesellschaft, die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) gegründet worden ist. Diese Zweckgesellschaft erhält Garantien von den Diesen Beitrag weiterlesen »

(Markenrecht) BPatG vom 21.9.2011: Keine Verwechslungsgefahr zwischen Wortbildmarke Culina und Wortmarke CELINA (29 W (pat) 517/10)

Hier hatte die Inhaberin der Marke "Celina" gegen die Eintragung einer Wortbildmarke Widerspruch eingelegt. Diesen Beitrag weiterlesen »

(Wettbewerbsrecht) LG Berlin vom 10.5.2011: eine Werbung für positive gesundheitsbezogene Wirkungen von Bier (16 O 259/10) PM

Das Landgericht Berlin hat dem Deutschen Brauer-Bund e.V. auf Klage der Verbraucherzentralen in einem Wettbewerbsprozess untersagt, im Rahmen geschäftlicher Handlungen mit positiven gesundheitsbezogenen Wirkungen von alkoholischen Getränken zu werben. Unter Hinweis auf entsprechende Darstellungen auf der Internetseite des Brauer-Bundes hat das Gericht dem Brauer-Bund unter anderem verboten, die schönheitsfördernde Wirkung von Bier hervorzuheben, auf seine Vorbeugeeffekte gegen Herzerkrankungen, Gallen- und Harnstein sowie Osteoporose hinzuweisen und die Herabsetzung des Demenz- und Diabetesrisikos durch Alkoholgenuss anzupreisen. Die beanstandete Werbung, so das Landgericht, sei mit den Regeln einer europarechtlichen Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel nicht vereinbar. Diesen Beitrag weiterlesen »

(Kunstfreiheit) LAG Hamm am 15.7.2011: “Wer die Hölle fürchtet, kennt das Büro nicht” – ein Roman als Kündigungsgrund ? (PM)

Vor der 13. Kammer des LAG Hamm (Vorsitzender: Dr. Müller) wird am 15.07.2011 ein Kündigungsrechtsstreit verhandelt, dem folgender Sachverhalt zugrunde liegt: Der 51 Jahre alte Kläger ist seit 1998 bei der beklagten Arbeitgeberin als Sachbearbeiter in der Abteilung Vertrieb/Verkauf tätig. Er ist Mitglied des Betriebsrats. Die Arbeitgeberin stellt Küchenmöbel her und beschäftigt über 300 Arbeitnehmer. Diesen Beitrag weiterlesen »

(Markenrecht) BPatG vom 17.5.2011: Werbeslogan „Wir kämpfen für Ihr gutes Recht“ als Marke eingeschränkt eintragungsfähig (33 W (pat) 144/09)

Eine interessante Entscheidung zur Frage der markenrechtlichen Schutzfähigkeit von Werbeslogans. Die ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG ist Inhaberin mehrerer Wortbildmarken, die neben der Firma den Slogan „Wir kämpfen für Ihr gutes Recht“ beinhalten. Dieser Slogan wurde auch als Wortmarke angemeldet. Das DPMA hat die Eintragung wegen fehlender Unterscheidungskraft abgelehnt. Begründet wurde dies damit, dass die Wortfolge weder kurz noch prägnant oder originell sei. Diesen Beitrag weiterlesen »

(Markenrecht) BPatG vom 4.5.2011: Fehlende Unterscheidungskraft des Wortzeichens “Stoffpapier” (29 W (pat) 508/11

Das Bundespatentgerucht hat in einem aktuellen Beschwerdeverfahren ( ..) entschieden, dass das Wortzeichen „STOFFPAPIER“ für die Klasse 16: Papier, Pappe (Karton) und Waren aus diesen Materialien, soweit in Klasse 16 enthalten; und die Klasse 25: Bekleidungsstücke. keine Unterscheidungskraft besitzt. Diesen Beitrag weiterlesen »

(Wettbewerbsrecht Anwalt Berlin) BGH vom 5.5.2011: Markenparfümimitaten sind keine unlautere Werbung wenn nur Assoziationen an die Originale geweckt werden (I ZR 157/09) PM (

Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass der Handel mit Markenparfümimitaten nicht als unlautere vergleichende Werbung nach § 6 Abs. 2 Nr. 6 UWG untersagt werden kann, wenn keine klare und deutliche Imitationsbehauptung erfolgt, sondern lediglich Assoziationen an die Originale geweckt werden.

 

Die Beklagten bieten im Internet unter der Marke “Creation Lamis” niedrigpreisige Parfüms an, deren Duft demjenigen bestimmter teurerer Markenparfüms ähnelt. Dabei hatten sie zunächst Bestelllisten verwendet, in denen den Imitaten jeweils ein teureres Markenprodukt gegenübergestellt wurde. Seit mehreren Jahren benutzen sie derartige Bestelllisten aber nicht mehr. Die Klägerin, die hochpreisige Parfüms bekannter Marken vertreibt, hält das Angebot, die Werbung und den Vertrieb der Parfümimitate für wettbewerbswidrig, weil sie als Nachahmung der Originale zu erkennen seien.

 

Soweit den Beklagten der Handel mit den Imitaten auch ohne Benutzung von Vergleichslisten untersagt werden soll, ist die Klage in den Vorinstanzen erfolglos geblieben. Der Bundesgerichtshof hat auf die dagegen gerichtete Revision der Klägerin das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

 

Das Verbot des § 6 Abs. 2 Nr. 6 UWG richtet sich nicht dagegen, ein Originalprodukt nachzuahmen. Für eine nach dieser Bestimmung unlautere vergleichende Werbung genügt es deshalb nicht, dass das Originalprodukt aufgrund der Aufmachung und Bezeichnung der Imitate lediglich erkennbar wird und mit der Werbung entsprechende Assoziationen geweckt werden. Verboten ist vielmehr eine deutliche Imitationsbehauptung, aus der – ohne Berücksichtigung sonstiger, erst zu ermittelnder Umstände – hervorgeht, dass das Produkt des Werbenden gerade als Imitation des Originalprodukts beworben wird.

 

Für die Frage, ob eine klare und deutliche Imitationsbehauptung vorliegt, hat das Berufungsgericht allein auf die Sicht der Endverbraucher abgestellt und die Frage insoweit im Streitfall verneint. Die zugrunde liegenden Feststellungen hat das Berufungsgericht – so der BGH – rechtsfehlerfrei getroffen. Das Berufungsurteil enthielt jedoch keine Feststellungen zum Vortrag der Klägerin, die Beklagten hätten sich mit ihren Parfümimitaten auch an Händler gewandt, die wegen ihrer speziellen Kenntnisse aufgrund der Bezeichnungen und Ausstattung der Parfümimitate in der Werbung eine klare Imitationsbehauptung erkannt hätten. Richtet sich die beanstandete Werbung an verschiedene Verkehrskreise, reicht es für die Unlauterkeit aus, wenn deren Voraussetzungen im Hinblick auf einen dieser Verkehrskreise erfüllt sind. Der BGH hat daher das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Das Berufungsgericht wird auch noch zu prüfen haben, ob die Werbung der Beklagten gegenüber Händlern eine unangemessene Ausnutzung des Rufs der Marken der Klägerin darstellt.

 

Urteil vom 5. Mai 2011 – I ZR 157/09 – Creation Lamis

 

Kammergericht, Urteil vom 24. Juli 2009 – 5 U 48/06

 

LG Berlin, Urteil vom 25. Januar 2006 – 97 O 2/05

 

Karlsruhe, den 5. Mai 2011

Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 5. Mai 2011

Pressestelle des Bundesgerichtshofs

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