28.11.2011 – Pressemitteilung
Der Kläger hatte im März 2008 Zertifikate der inzwischen insolventen Lehman Brothers Inc. erworben. Er nimmt die beklagte Ratingagentur mit Sitz in New York auf Schadensersatz in Anspruch, weil er seine Kaufentscheidung wesentlich auf deren Einschätzung der Kreditwürdigkeit der Lehman Brothers Inc. gestützt haben will. Weiterlesen
Pressemitteilung
Berlin, den 22.11.2011
VG 2 K 91.11
des Herrn Frank R.,
Verfahrensbevollmächtigte: Thöner Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
gegen
die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Deutschen Bundestag,
hat das Verwaltungsgericht Berlin Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt auf
Donnerstag, den 1. Dezember 2011, 11:00 Uhr,
im Gebäude des Verwaltungsgerichts in der
Kirchstraße 7, 10557 Berlin, Saal 1103.
Gegenstand des Verfahrens: Der Kläger begehrt gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Einsicht in Unterlagen des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages zum Thema UFOs und/ oder Außerirdische. Insbesondere möchte er Einblick in die im November 2009 erstellte Ausarbeitung „Die Suche nach außerirdischem Leben und die Umsetzung der VN-Resolution A/33/426 zur Beobachtung unidentifizierter Flugobjekte und extraterrestrischen Lebensformen“ nehmen.
Der Deutsche Bundestag lehnt dies ab, weil das Gesetz auf den Deutschen Bundestag nur anwendbar sei, soweit er öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehme. Der spezifische Bereich der Wahrnehmung parlamentarischer Angelegenheiten solle demgegenüber vom Informationszugang ausgenommen bleiben. Dazu gehöre u.a. die der Mandatsausübung der Abgeordneten zuzuordnende Zuarbeit der Wissenschaftlichen Dienste. Im Übrigen gelte für die Arbeiten des Wissenschaftlichen Dienstes der Schutz geistigen Eigentums.
Modalitäten für die Berichterstattung:
Eine Akkreditierung ist nicht erforderlich.
Beschluss vom 27. Oktober 2011 2 BvE 8/11 Als Reaktion auf die Staatsschuldenkrise im Gebiet der Europäischen Währungsunion schufen deren Mitgliedstaaten den „Euro-Rettungsschirm“, in dessen Rahmen eine privatrechtlich organisierte Zweckgesellschaft, die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) gegründet worden ist. Diese Zweckgesellschaft erhält Garantien von den
Hier hatte die Inhaberin der Marke “Celina” gegen die Eintragung der Wortbildmarke
Widerspruch eingelegt. Weiterlesen
Das Landgericht Berlin hat dem Deutschen Brauer-Bund e.V. auf Klage der Verbraucherzentralen in einem Wettbewerbsprozess untersagt, im Rahmen geschäftlicher Handlungen mit positiven gesundheitsbezogenen Wirkungen von alkoholischen Getränken zu werben. Unter Hinweis auf entsprechende Darstellungen auf der Internetseite des Brauer-Bundes hat das Gericht dem Brauer-Bund unter anderem verboten, die schönheitsfördernde Wirkung von Bier hervorzuheben, auf seine Vorbeugeeffekte gegen Herzerkrankungen, Gallen- und Harnstein sowie Osteoporose hinzuweisen und die Herabsetzung des Demenz- und Diabetesrisikos durch Alkoholgenuss anzupreisen. Die beanstandete Werbung, so das Landgericht, sei mit den Regeln einer europarechtlichen Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel nicht vereinbar. Weiterlesen
Vor der 13. Kammer des LAG Hamm (Vorsitzender: Dr. Müller) wird am 15.07.2011 ein Kündigungsrechtsstreit verhandelt, dem folgender Sachverhalt zugrunde liegt:
Der 51 Jahre alte Kläger ist seit 1998 bei der beklagten Arbeitgeberin als Sachbearbeiter in der Abteilung Vertrieb/Verkauf tätig. Er ist Mitglied des Betriebsrats. Die Arbeitgeberin stellt Küchenmöbel her und beschäftigt über 300 Arbeitnehmer. Weiterlesen
Eine aktuelle Entscheidung zur Frage der markenrechtlichen Schutzfähigkeit von Werbeslogans. Die ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG ist Inhaberin mehrerer Wortbildmarken, die neben auch den Slogan „Wir kämpfen für Ihr gutes Recht“ beinhalten. Dieser Slogan wurde dann auch als Wortmarke angemeldet. Das DPMA lehnte die Eintragung wegen fehlender Unterscheidungskraft ab. Begründet wurde dies damit, dass die Wortfolge weder kurz noch prägnant oder originell sei und auch nicht als Herkunfshinweis wahr genommen werde. Weiterlesen
Das Bundespatentgerucht hat in einem aktuellen Beschwerdeverfahren ( ..) entschieden, dass das Wortzeichen
„STOFFPAPIER“
für
die Klasse 16: Papier, Pappe (Karton) und Waren aus diesen
Materialien, soweit in Klasse 16 enthalten;
und
die Klasse 25: Bekleidungsstücke.
keine Unterscheidungskraft besitzt. Weiterlesen
Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass der Handel mit Markenparfümimitaten nicht als unlautere vergleichende Werbung nach § 6 Abs. 2 Nr. 6 UWG untersagt werden kann, wenn keine klare und deutliche Imitationsbehauptung erfolgt, sondern lediglich Assoziationen an die Originale geweckt werden.
Die Beklagten bieten im Internet unter der Marke “Creation Lamis” niedrigpreisige Parfüms an, deren Duft demjenigen bestimmter teurerer Markenparfüms ähnelt. Dabei hatten sie zunächst Bestelllisten verwendet, in denen den Imitaten jeweils ein teureres Markenprodukt gegenübergestellt wurde. Seit mehreren Jahren benutzen sie derartige Bestelllisten aber nicht mehr. Die Klägerin, die hochpreisige Parfüms bekannter Marken vertreibt, hält das Angebot, die Werbung und den Vertrieb der Parfümimitate für wettbewerbswidrig, weil sie als Nachahmung der Originale zu erkennen seien.
Soweit den Beklagten der Handel mit den Imitaten auch ohne Benutzung von Vergleichslisten untersagt werden soll, ist die Klage in den Vorinstanzen erfolglos geblieben. Der Bundesgerichtshof hat auf die dagegen gerichtete Revision der Klägerin das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Das Verbot des § 6 Abs. 2 Nr. 6 UWG richtet sich nicht dagegen, ein Originalprodukt nachzuahmen. Für eine nach dieser Bestimmung unlautere vergleichende Werbung genügt es deshalb nicht, dass das Originalprodukt aufgrund der Aufmachung und Bezeichnung der Imitate lediglich erkennbar wird und mit der Werbung entsprechende Assoziationen geweckt werden. Verboten ist vielmehr eine deutliche Imitationsbehauptung, aus der – ohne Berücksichtigung sonstiger, erst zu ermittelnder Umstände – hervorgeht, dass das Produkt des Werbenden gerade als Imitation des Originalprodukts beworben wird.
Für die Frage, ob eine klare und deutliche Imitationsbehauptung vorliegt, hat das Berufungsgericht allein auf die Sicht der Endverbraucher abgestellt und die Frage insoweit im Streitfall verneint. Die zugrunde liegenden Feststellungen hat das Berufungsgericht – so der BGH – rechtsfehlerfrei getroffen. Das Berufungsurteil enthielt jedoch keine Feststellungen zum Vortrag der Klägerin, die Beklagten hätten sich mit ihren Parfümimitaten auch an Händler gewandt, die wegen ihrer speziellen Kenntnisse aufgrund der Bezeichnungen und Ausstattung der Parfümimitate in der Werbung eine klare Imitationsbehauptung erkannt hätten. Richtet sich die beanstandete Werbung an verschiedene Verkehrskreise, reicht es für die Unlauterkeit aus, wenn deren Voraussetzungen im Hinblick auf einen dieser Verkehrskreise erfüllt sind. Der BGH hat daher das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Das Berufungsgericht wird auch noch zu prüfen haben, ob die Werbung der Beklagten gegenüber Händlern eine unangemessene Ausnutzung des Rufs der Marken der Klägerin darstellt.
Urteil vom 5. Mai 2011 – I ZR 157/09 – Creation Lamis
Kammergericht, Urteil vom 24. Juli 2009 – 5 U 48/06
LG Berlin, Urteil vom 25. Januar 2006 – 97 O 2/05
Karlsruhe, den 5. Mai 2011
Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 5. Mai 2011
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
Zurzeit mahnt die Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg Anschlussinhaber im Auftrag der KSM GmbH ab. Hintergrund sind behauptete Urheberrechtsverletzungen im Rahmen der Zurverfügungstellung urheberrechtlich geschützter Werke über Tauschbörsen (p2p). Gegenstand der Abmahnungen ist der Spielfilm „Das Geheimnis des wilden Mustangs“ vom Regisseur Craig Clyde. Weiterlesen