In dem Geschmacksmuster-Rechtsstreit der Firma Apple Inc., USA, gegen die Samsung Electronics GmbH, Schwalbach, und die Samsung Electronics Co. Ltd., Südkorea, hat der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts heute entschieden, dass Samsung weder den Tablet-PC „Galaxy Tab 10.1“ noch den Tablet-PC „Galaxy Tab 8.9“ in Deutschland vertreiben darf.
Die Firma Apple Inc. wehrt sich gegen die Einführung des Samsung-Tablet-PCs auf dem deutschen und europäischen Markt. Mit Urteil vom 09.09.2011 hat das Landgericht Düsseldorf der deutschen Tochter der südkoreanischen Samsung-Muttergesellschaft untersagt, das „Galaxy Tab 10.1“ in der Europäischen Union herzustellen, einzuführen oder in Verkehr zu bringen. Der Muttergesellschaft wurde dies für das Gebiet der Budesrepublik Deutschland verboten. Hinsichtlich der südkoreanischen Mutter scheide ein europaweites Verbot aus, weil insoweit keine internationale Zuständigkeit des Landgerichts Düsseldorf gegeben sei. Apple Inc. habe – was insoweit für eine Zuständigkeit des Landgerichts erforderlich gewesen wäre – nicht glaubhaft machen können, dass die deutsche Tochter im Namen der Muttergesellschaft handele. Gegen dieses Urteil haben beide Parteien Berufung eingelegt. Samsung erstrebt eine Aufhebung des Verbots und Apple Inc. eine europaweite Geltung des Verbots auch gegenüber der südkoreanischen Muttergesellschaft.
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In dem Geschmacksmuster-Rechtsstreit der Firma Apple Inc. gegen die die Samsung Electronics GmbH und die Samsung Electronics Co. Ltd. haben beide Samsung-Unternehmen am 12.09.2011 gegen die Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf vom 09.09.2011 Berufung eingelegt. Die Berufung ist bislang noch nicht begründet worden. Weiterlesen
Hintergrund der Vorlage ist eine Auseinandersetzung zwischen zwei Herstellern von Gartenmöbeln. Die Kläger ist der Ansicht, ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster seit 2004 beanspruchen zu können, da der Entwurf des streitgegenständlichen Pavillons in einem Händlerprospekt abgedruckt war. Die Gegenseite wendet u.a. ein, ihr Modell sei ohne Kenntnis des Klägermodells entwickelte worden und der Klägerin seit 2005 bekannt. Sie wendet Verjährung und Verwirkung ein.
Insbesondere stellte sich die Frage, ob Händler zu den Fachkreisen im Sinne von Art.11 Abs.2 der Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung gehören. Weiterlesen
Der u. a. für das Geschmacksmusterrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Abbildung eines Geschmacksmusters nicht “zum Zwecke des Zitats” nach § 40 Nr. 3 GeschmMG zulässig ist, wenn sie ausschließlich Werbezwecken dient. Weiterlesen
Eine drollige Geschichte aus dem Alltag: Die Dr. Oetker AG hatte versucht den Vertrieb des Puddings “Flecki” von Aldi zu untersagen, da dessen “Flecki” das Geschmacksmuster an “Paula” verletze. Dies sah das LG nicht so und befand, das weder eine Verletzung eines von Dr. Oetker eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters vorläge noch die von Dr.
Oetker behaupteten Wettbewerbsverstöße. Das Aldi-Produkt ,,Flecki” weise in seiner Gestaltung ausreichende Unterschiede zu Dr. Oetkers ,,Paula” auf. Weiterlesen
Die 14c. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf hat heute den Eilantrag der Apple
Inc. zurückgewiesen, auch für das im Design gegenüber seinem Vorgängermodell
veränderte „Galaxy Tab 10.1 N“ der Samsung Electronics GmbH ein europaweites
Verkaufsverbot auszusprechen. Weiterlesen
Die 14c. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf hat heute über den Widerspruch der Firma Samsung gegen die von der Firma Apple erwirkte einstweilige Verfügung vom 09.08.2011 (Az.: 14c O 194/11) entschieden. Weiterlesen
Einer aktuellen Pressemitteilung nach unterlag Apple gegen Motorola. Apple hatte versucht, ein Verkaufsverbot gegen den Tablet-Computer Xoom durchzusetzen. Apple behauptete die Verletzung des Geschmacksmusters an dem IPad. Dies sahen die Düsseldorfer Richter anders. Weiterlesen
In zwei Eilverfahren der Firma Apple Inc., Cupertino, Kalifornien/USA, zum einen gegen die Samsung Electronics GmbH, Schwalbach, um das “Galaxy Tab 10.1 N” und zum anderen gegen die Samsung Electronics Co. Ltd., Südkorea, um das “Galaxy Tab 7.7″ hat der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts heute den Vertrieb des „Galaxy Tab 7.7“ in der Europäischen Union (außer Deutschland) verboten, den Vertrieb des “Galaxy Tab 10.1. N” aber erlaubt. Weiterlesen
Widerspruchsverhandlung im Geschmacksmuster-Rechtsstreit zwischen den Firmen Apple und Samsung
Die 14c. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf hat heute über den Widerspruch der Firma Samsung gegen die von der Firma Apple erwirkte einstweilige Verfügung vom 09.08.2011 verhandelt. Der Termin hat damit begonnen, dass die Vorsitzende in den Sach- und Streitstand eingeführt und die vorläufige Rechtsauffassung derKammer bekannt gegeben hat.
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