Patentrecht

(Patentrecht) LG Hamburg: Patentrechtsstreit über LED-Technologie – Verhandlung vor dem Landgericht Hamburg (PM)

Vor dem Landgericht Hamburg beginnt am Donnerstag, dem 23. Februar 2012, um 11.00 Uhr in Saal A 156 (Plenarsaal) des Ziviljustizgebäudes, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, die Verhandlung in einem Patentrechtsstreit über LED-Technologie. Weiterlesen

(Patentrecht) OLG Karlsruhe: Motorola vs Apple – Aussetzung des Patentrechtsstreits Push E-Mail Services (6 U 15/12) PM

Laut einer aktuelle Pressemeldung des OLG Karlsruhe wird der Rechtsstreit zwischen Motorola und Apple wegen der Verletzung an einem Patent zu sog. Push-E-Mail Services bis zur Entscheidung des Patentgerichts in einer parallel anhängigen Nichtigkeitsklage ausgesetzt. Weiterlesen

(Patentrecht) PM des Bundestags: Regierung will Abläufe beim Patentrecht verbessern und Recherchegebühr erhöhen

Nach einer aktuellen Pressemeldung des Bundestags sollen Abläufe beim Patentrecht verbessert und die dadurch entstehenden Kosten durch eine Erhöhung der Recherchegebühren kompensiert werden.

 

Die Pressemeldung:

Die Bundesregierung den Aufwand bei der Anmeldung gewerblicher Schutzrechte senken. Um die Verfahrensabläufe – einschließlich der EDV – den neuen Verfahrensstrukturen anzupassen, entstehe beim Deutschen Patent- und Markenamt „ein einmaliger Vollzugsaufwand in Höhe von voraussichtlich 500.000 Euro“, heißt es in dem Gesetzentwurf zur „Novellierung patentrechtlicher Vorschriften und anderer Gesetze des gewerblichen Rechtsschutzes (17/10308). Die entstehenden Kosten sollen durch die Erhöhung der Recherchegebühr um 50 Euro auf 300 Euro pro Recherche kompensiert werden. Abgesehen von dieser Erhöhung sollen der Wirtschaft keine zusätzlichen Kosten entstehen. „Im Gegenteil ist alleine durch die Umstellung auf die elektronische Akteneinsicht eine jährliche Kostenersparnis in Höhe von 450.000 Euro zu erwarten“, heißt es in der Vorlage weiter. Der Bundeshaushalt werde durch die Gesetzänderung nicht belastet.

Das Gesetz bezwecke „eine praxisgerechte Optimierung der Verfahrensabläufe beim Deutschen Patent- und Markenamt und bei den Anmeldern gewerblicher Schutzrechte“, heißt es in der Vorlage. Ergänzend sollen Anpassungen im Gebrauchsmustergesetz, Markengesetz, Patentkostengesetz, Halbleiterschutzgesetz, Geschmacksmustergesetz und im Gesetz über internationale Patentübereinkommen vorgenommen werden. Für Unternehmen würden weder Informationspflichten eingeführt noch erweitert.

(Patentrecht) Streit ums weiße Licht – Landgericht Hamburg urteilt in Patentrechtsstreit über LED-Licht (327 O 378/11) PM

Pressemeldung vom 21.6.2012

Das Landgericht Hamburg hat heute in einem Patentrechtsstreit von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung vier Unternehmen wegen Verletzung des Patentrechts (Patentnummer DE 196 55 185) verboten, weiter Fernseher- und Computerbildschirme mit einer bestimmten LED-Technik in Deutschland zu vertreiben (327 O 378/11).

Die weltweit als Leuchtmittelherstellerin tätige Klägerin mit Sitz in Deutschland ging mit ihrer Klage gegen eine deutsche Herstellerin von Unterhaltungselektronik, die zu einem weltweit tätigen südkoreanischen Unternehmen gehört, sowie gegen drei große Elektronikeinzelhändler vor. Die Klägerin behauptete, die Elektronikherstellerin habe bei bestimmten Modellen von Computermonitoren und LED-Fernsehgeräten eine LED-Hintergrundbeleuchtung eingesetzt, die ein Patentrecht der Klägerin verletze. Die Geräte seien von den ebenfalls beklagten Elektronikeinzelhändlern verkauft worden.

Die Beklagten verneinten vor der zuständigen Patentkammer des Landgerichts Hamburg eine Patentverletzung, blieben mit ihrer Argumentation jedoch erfolglos. Das Gericht ist davon überzeugt, dass die beklagte Elektronikherstellerin mit der Verwendung bestimmter LED-Bauteile unerlaubt eine patentierte Erfindung der Klägerin genutzt hat. Es hat den Beklagten den weiteren Vertrieb der betroffenen Geräte verboten, ihre Schadensersatzpflicht festgestellt und sie verurteilt, der Klägerin zur Berechnung der Schadensersatzforderung Auskunft über den Umfang des Handels mit den betroffenen Bildschirmen zu erteilen.

Das streitgegenständliche Patent der Klägerin betrifft die Entwicklung eines Halbleiterbauelements, mit dem auf technisch einfache Weise und mit geringem Bauteileaufwand mischfarbiges, insbesondere weißes, LED-Licht erzeugt werden kann. Licht emittierende Dioden (LEDs) werden auf Grund ihrer vielen Vorzüge vielfältig eingesetzt. Sie sind insbesondere sehr haltbar und benötigen relativ wenig Strom. Sehr bekannt wurden LEDs in jüngster Zeit als Hintergrundbeleuchtung bei Flachbildschirmen (sog. LED-TV und LED-Monitore). Die Erzeugung mischfarbigen, insbesondere weißen, Lichts, geschieht u.a. im Wege der Lumineszenzkonversion. Dabei wird das farbige Licht der Diode in einem Lumineszenzkonversionselement, das einen bestimmten Leuchtstoff enthält, in weißes Licht umgewandelt. Zur Verbesserung dieses Vorgangs hat die Klägerin sich den Einsatz eines besonders zusammengesetzten Leuchtstoffs patentrechtlich schützen lassen.

Die beklagte Elektronikherstellerin hat die Erfindung der Klägerin unerlaubt benutzt, indem sie ohne Zustimmung der Klägerin in ihren Monitoren ein Bauteil verwendet hat, das alle Merkmale der geschützten Erfindung enthielt, insbesondere den besonderen Leuchtstoff.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Sollten die Beklagten Berufung gegen das Urteil einlegen, wäre hierfür das Hanseatische Oberlandesgericht zuständig.

(Patentrecht) Was ist dem Patentschutz nicht zugänglich ?

Als Erfindungen im Sinne des PatG werden grds. nicht angesehen (§ 1 Abs.3 PatG)

 

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(Patentrecht) Was schützen Patente ?

Für was werden Patente erteilt ?

Patente werden für Erfindungen auf allen Gebieten der Technik erteilt, sofern sie neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind (§ 1 Abs,1 PatG; Art 52 Abs.1 EPÜ) Weiterlesen

(Patentrecht) – Landgericht München I verzeichnet deutlichen Anstieg von Patentverletzungsklagen – eine Reihe von Klage von Apple anhängig (PM)

Wie das Landgericht München vermeldet, nimmt die Zahl der eingereichten Patentverletzungsklage deutlich zu. Insbesondere scheint Apple das Gericht zu beschäftigen. So waren aktuell mehrere Entscheidungen zu Patenten des Unternehmens festzustellen. Weiterlesen

Apple erhält US-Patent auf IPhone Multitouch Technologie

Apple hat eine Patent des U.S. Patent and Trademark Office (Pat.# 7,479,949) für seine Multitouch

Technologie erhalten, die beim I-Phone und dem I-Pod Touch Verwendung findet.

Apple könnte nunmehr eine rechtliche Handhabe gegen Konkurrenten haben, die ähnliche Geräte anbieten. Dies könnte Palm treffen. Das Unternehmen hat sein angekündigtes neues Smartphone mit einem Multitouch-Interface ausgestattet. Das neue Smartphone soll auf der Consumer Electronics Show in diesem Monat vorgestellt werden.

Apple hat bereits angekündigt, seine Schutzrechte gegen Konkurrenten zu verteidigen und deren Betriebssysteme auf das Genaueste zu untersuchen.

Quelle: InformationWeek

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