In einer anderen Entscheidung zum Namensrecht einer Religionsgemeinschaft hatte das LG Frankfurt zugunsten der “The Corporation ofthe President of the Church of Jesus Christ of Latter-Day Saints”, im Volksmund “Mormonen” genannt, entschieden. Weiterlesen
Wenig hilfreich ist eine Entscheidung des Landgerichts Bonn zu www.katholisch.de, einer (ehemaligen) Domain des Paters Lingen (hier lohnt sich zu googeln; auf der Seite des Kollegen Moebius (http://www.rechtsanwaltmoebius.de) findet sich einiges Interessantes zum Schmunzeln) und dem Namensrecht von Religionsgemeinschaften.
Der Kläger ist der Freistaat Bayern, dessen Staatsgebiet in sieben Regierungsbezirke unterteilt ist. Die Beklagte ist die DENIC, eine Genossenschaft, die die Domainnamen mit dem Top-Level-Domain “.de” vergibt. Der Kläger hat festgestellt, dass unter dieser Top-Level-Domain zugunsten mehrerer Unternehmen mit Sitz in Panama sechs Domainnamen registriert wurden, die aus dem Wort “regierung” und dem Namen jeweils einer seiner Regierungsbezirke gebildet wurden (z.B. “regierung-oberfranken.de”). Weiterlesen
Aktuell veröffentlichte der BGH eine interessante Entscheidung zum Domainrecht. Der DLG (Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft) ist seit 1996 Inhaberin der Wortmarke “DLG” eine Reihe von Waren und Dienstleistungen. Der Beklagte war admin.c für den Domainnamen “DLG”. Weiterlesen