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(Internet/Ebay) BGH vom 28.3.2012 zur Internetauktion eines Vertu-Handys (VIII ZR 244/10)

Mit einer aktuellen Entscheidung sorgt der BGH für ein wenig mehr Rechtssicherheit bei Ebay Auktionen von Luxuswaren.Instanzgerichte vertreten nicht selten die Ansicht, aufgrund eines geringen Startpreises  kein Vertrauen in die Echtheit angebotener Luxuswaren bestehen könne. Der BGH erkennt richtig, dass ein geringen Startpreis  angesichts der Besonderheiten einer Internetauktion im Hinblick auf den Wert des angebotenen Gegenstandes grundsätzlich kein Aussagegehalt zu entnehmen ist. Denn der bei Internetauktionen erzielbare Preis sei von dem Startpreis völlig unabhängig, da er aus den Maximalgeboten der Interessenten gebildet wird, so dass auch Artikel mit einem sehr geringen Startpreis einen hohen Endpreis erzielen können. Weiterlesen

Kanzlei Ra Jüdemann
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