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(File-Sharing) Abmahnung BaumgartenBrandt für Europool GmbH: Niko – Ein Rentier hebt ab

Zurzeit mahnt die Berliner Kanzlei Baumgarten Brandt im Auftrag der Europool GmbH aus München Anschlussinhaber ab.  Hintergrund sind behauptete Urheberrechtsverletzungen im Rahmen der Zurverfügungstellung urheberrechtlich geschützter Werke über Tauschbörsen (p2p). Gegenstand der Abmahnungen ist der Film ,,Niko- Ein Rentier hebt ab”. Weiterlesen

(File-Sharing) Abmahnung BaumgartenBrandt für I-ON New Media: Robo Geisha

Aktuell werden Anschlussinhaber von der Berliner Kanzlei Baumgarten Brandt im Auftrag der I- On New Media GmbH wegen angeblich begangener Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen abgemahnt. Den Abgemahnten wird vorgeworfen, über ihren Internetanschluss urheberrechtlich geschützte Werke unerlaubt verbreitet zu haben.Gegenstand der Abmahnungen ist der Film ,,Robo Geisha”. Weiterlesen

(File-Sharing) Abmahnung BaumgartenBrandt für Los Banditos Film: Antrage der Ameisenmann

Zurzeit mahnt die Berliner Kanzlei Baumgarten Brandt Anschlussinhaber im Auftrag der Los Banditos Films GmbH ab.

Hintergrund sind behauptete Urheberrechtsverletzungen im Rahmen der Zurverfügungstellung urheberrechtlich geschützter Werke über Tauschbörsen (p2p). Gegenstand der Abmahnungen ist u.a. der Film ,,Antrage der Ameisenmann” von Regisseur Christoph Gampl. Weiterlesen

(File-Sharing) Abmahnung BaumgartenBrandt für Los Banditos Film: Nobody

Zurzeit mahnt die Berliner Kanzlei Baumgarten Brandt Anschlussinhaber im Auftrag der Los Banditos Films GmbH ab.

Hintergrund sind behauptete Urheberrechtsverletzungen im Rahmen der Zurverfügungstellung urheberrechtlich geschützter Werke über Tauschbörsen (p2p). Gegenstand der Abmahnungen ist u.a. der Film ,,Nobody” von Regisseur Shaun Linden. Weiterlesen

(File-Sharing) Abmahnung der Kanzlei Fareds Rechtsanwälte für die KSM GmbH: Splintered

Die Kanzlei FAREDS Rechtsanwälte mit Sitz in Hamburg mahnt im Auftrag der KSM GmbH die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke ab.

Gegenstand der Abmahnungen ist u.a. der Film

Splintered

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird von den Anschlussinhabern verlangt, Schadensersatz zu leisten und für entstehende Rechtsanwaltskosten aufzukommen. Des Weiteren wird dem Betroffenen ein Vergleichsangebot in Höhe von 850,00 EUR unterbreitet.

Auch wenn der Betroffene für die Rechtsverletzung nicht verantwortlich ist, sollte eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden, um eine gerichtliche Auseinandersetzung (einstweilige Verfügung oder Unterlassungsklage) zu vermeiden, die zu erheblichen Mehrkosten führt.

Eine Zahlung der geforderten Beträge sollte nicht ohne vorherige anwaltliche Beratung erfolgen.

Gerne stehen wir Ihnen hierfür unter 030/69 04 1515  zur Verfügung

(File-Sharing) Abmahnung der Kanzlei Rasch für Universal Music: The Golden Ratio von Ace of Base

Zurzeit mahnt die Kanzlei Rasch Anschlussinhaber im Auftrag der Universal Music GmbH ab.  Hintergrund sind behauptete Urheberrechtsverletzungen im Rahmen der Zurverfügungstellung urheberrechtlich geschützter Werke über Tauschbörsen (p2p),  Gegenstand der Abmahnungen ist das Album „The Golden Ratio“ von Ace of Base Weiterlesen

(File-Sharing) Abmahnung der Kanzlei Sasse & Partner für die Senator Film Verleih GmbH- The Road

Zurzeit mahnt die Kanzlei Sasse & Partner mit Sitz in Berlin und Hamburg Anschlussinhaber im Auftrag der Senator Film Verleih GmbH ab. Hintergrund sind behauptete Urheberrechtsverletzungen im Rahmen der Zurverfügungstellung urheberrechtlich geschützter Werke über Tauschbörsen (p2p). Gegenstand der Abmahnungen ist der Film ,,The Road” von Regisseur John Hillcoat.

Verlangt wird von den Anschlussinhabern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Zahlung von Rechtsanwaltskosten und Ersatz entstandenen Schadens. Dem Abgemahnten wird ein Vergleichsangebot von

800,00 EUR unterbreitet.

Behauptet wird, dass der Film über den Internetanschluss des Abgemahnten zum Download angeboten wurde. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass unabhängig von der tatsächlichen Tatbegehung, der Anspruchsinhaberin erhebliche Ersatzansprüche zustünden, da der Abgemahnte jedenfalls zur Erstattung der Rechtsverfolgungskosten und der hierzu erforderlichen Aufwendungen gemäß § 97 a UrhG verpflichtet sei.

Wie sollte man sich verhalten ?

Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen. Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren, die oftmals nur gesetzt werden, um Sie zu vorschnellem Handeln zu zwingen.

Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Gerichtsverfahren (einstweilige Verfügung oder Unterlassungsklage). Dies führt wegen der hohen Streitwerte zu weit höheren Kosten.

Die geforderte Unterlassungserklärung sollte in der vorgegebenen Form nicht abgegeben werden.

Da die Annahme der vorgefertigten Unterlassungserklärung dazu führt, dass Rechtsverletzungen in Bezug auf das Repertoire der Gegenseite lebenslang zu Vertragsstrafen führen können, sollte die Erklärung auf jeden Fall modifiziert werden.

Zahlungen sollten ohne sorgfältige Prüfung der Sachlage nicht erfolgen.

Denn ob der Anschlussinhaber auf Schadensersatz oder für die Kosten der Abmahnung haftet, hängt vom Einzelfall ab. Ein Hinweis bietet die aktuelle Entscheidung vom BGH vom 12. Mai 2010:

Der BGH schließt darin eine Haftung des Anschlussinhabers für Schadensersatzansprüche des Rechteinhabers nicht generell aus. Grundsätzlich besteht nämlich zunächst eine Vermutung dafür, dass der Anschlussinhaber für die Verletzungshandlung verantwortlich ist.

Folge ist, dass der Anschlussinhaber nunmehr vortragen muss, dass eine andere Person die Rechtsverletzung begangen hat. Gelingt ihm dies, käme eine täterschaftliche Haftung nicht in Betracht. Der BGH hat insoweit die zum Wettbewerbsrecht ergangenen Grundsätze über wettbewerbsrechtliche Verkehrspflichten, sowie die zu Ebay- Accounts ergangene Entscheidung „Halzband“ (BGHZ 180, 134) auf WLAN- Anschlüsse nicht angewendet. Ebenso scheidet laut BGH mangels Vorsatz eine Haftung als Mittäter aus.

Folgt man der Argumentation des BGH, so besteht somit keine generelle und „automatische“ Haftung. Der BGH setzt eine Verletzung von Prüfungspflichten voraus, die erst zu einer Haftung führt. Danach haben Privatpersonen die Pflicht, auf zumutbare Weise zu prüfen, ob der Anschluss durch angemessene Sicherungsmaßnahmen hinreichend dagegen geschützt ist, von außenstehenden Dritten für die Begehung von Rechtsverletzungen missbraucht zu werden. Was zumutbar ist, bestimme sich zunächst nach den jeweiligen technischen Möglichkeiten, wobei der Anschlussinhaber nur verpflichtet sei, die im Zeitpunkt des Kaufs des Routers für den privaten Bereich marktüblichen Sicherungen einzusetzen.

Hüten Sie sich auch davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Sollten Sie Empfänger einer Abmahnung geworden sein, stehen wir Ihnen gerne für die Entwicklung einer einzelfallbezogenen Strategie und Ihre Vertretung bundesweit zur Verfügung. Wir haben Erfahrung in Hunderten von Abmahnfällen.

Ebenfalls stehen wir für ein erstes kostenloses telefonisches Informationsgespräch zur Verfügung.

(File-Sharing) Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für Sony Music: Apocalyptica – 7th Symphony

Aktuell werden Anschlussinhaber von der Kanzlei Waldorf Frommer mit Sitz in München       im Auftrag der Sony Music Entertainment GmbH wegen angeblich begangener Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen abgemahnt. Gegenstand der Abmahnungen ist das Album ,,7th Symphony” der Rockband ,,Apocalyptica”. Weiterlesen

(File-Sharing) Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für Sony Music: Die drei Fragezeichen – Pfad der Angst u.a.

Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München mahnt zurzeit im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH ab. Hintergrund sind behauptete Urheberrechtsverletzungen im Rahmen der Zurverfügungstellung urheberrechtlich geschützter Werke über Tauschbörsen (p2p). Gegenstand der Abmahnungen sind die beliebten Hörspiele aus der Serie „Die drei Fragezeichen“
u.a.  die Folgen
Pfad der Angst (137)
Dio geheime Treppe (138)
Das Geheimnis der Diva (139) Weiterlesen

(File-Sharing) Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für Sony Music: Hurts Happiness

Aktuell werden Anschlussinhaber von der Kanzlei Waldorf Frommer mit Sitz in München im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH wegen angeblich begangener Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen abgemahnt.Gegenstand der Abmahnungen ist das Album ,,Happiness” der Band Hurts. Weiterlesen

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