Der Anbieter eines Gutscheins auf Groupon haftet für das Angebot gegenüber dem annehmenden Kunden. Eine Befristung ist unzulässig. Hierzu eine aktuelle Entscheidung des AG Köln: Weiterlesen
Die Werbung für medizinische Leistungen mit Pauschal- oder Festpreisen stellt einen Verstoß gegen die GOÄ bzw.GOZ. Aktuell entschied das LG Berlin dies für zahnärztliche Leistungen bei einem Gutscheinanbieter. Weiterlesen