Gutscheinanbieter

(Internet) AG Köln vom 4.5.2012: Haftung des Anbieters für Groupon Gutscheine; Befristung unzulässig (118 C 48/12)

Der Anbieter eines Gutscheins auf Groupon haftet für das Angebot gegenüber dem annehmenden Kunden. Eine Befristung ist unzulässig. Hierzu eine aktuelle Entscheidung des AG Köln: Weiterlesen

(Wettbewerbsrecht) LG Berlin vom 28.06.2012 zur Unzulässigkeit von Festpreisen für (Zahn-)ärztliche Behandlungen (52 O 231/11)

Die  Werbung für medizinische Leistungen mit Pauschal- oder Festpreisen stellt einen Verstoß gegen die GOÄ bzw.GOZ. Aktuell entschied das LG Berlin dies für zahnärztliche Leistungen bei einem Gutscheinanbieter. Weiterlesen

Kanzlei Ra Jüdemann
Besuchen Sie uns auf unserer neuen
Google+ Seite. Dort können Sie Fragen
zu den veröffentlichten Themen stellen

Themen

Kategorieübersicht