Der Bundesrat hat heute ein Gesetz gebilligt, das den Schutz der Verbraucher vor Kostenfallen im Internet erhöhen soll.
Es verpflichtet Unternehmer künftig dazu, die Verbraucher im elektronischen Geschäftsverkehr klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über den wesentlichen Inhalt eines Vertrages – insbesondere über den Gesamtpreis einer Ware oder Dienstleistung – zu informieren. Ein Vertrag soll nur noch dann zu Stande kommen, wenn der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet.
Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zu Unterschrift vorgelegt.
116-12 (anklicken)
Quelle: Bundesrat
Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die bei einem Verbrauchsgüterkauf eine Rügepflicht bei offensichtlichen Mängeln postuliert, ist unzulässig. Dies hat der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 24.05.2012 entschieden und damit die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Münster teilweise abgeändert. Weiterlesen