Kunstrecht

(Kunstrecht) AG München vom 17.3.2011: Kein Schadenersatz ohne Möglichkeit der Nachbesserung auch beim Tätowiervertrag (PM)

 

Ein Kreuz mit dem Tattoo…

Bei einem Tätowiervertrag handelt es sich um einen Werkvertrag. Minderungs- oder Schadenersatzansprüche bei einer fehlerhaften Tätowierung sind daher grundsätzlich nur möglich, wenn die Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben wurde. Eine Unzumutbarkeit der Nachbesserung ergibt sich nicht aus dem Umstand, dass erneut ein Eingriff in den Körper stattfinden muss. War die Kundin zum Zeitpunkt der Tätowierung noch minderjährig, hängt die Wirksamkeit des Vertrages davon ab, ob sie die Kosten aus eigenen Mitteln bestreiten konnte. Weiterlesen

(Kunstrecht) AG München vom 29.8.2011 zu Frage des Vertragspartners des Ersteigerers auf einer Kunstauktion (191 C 199/10) PM

Eine aktuelle Pressemeldung des AG München weist auf die nur begrenzte Haftung des Auktionators für gefälschte Bilder hin. Auch wenn dieser besonderes Vertrauen in Anspruch nimmt, ende seine Pflicht bei der Überprüfung des Aufklebers eines anderen Auktionshauses. Eine solche Überprüfung wäre auch nicht so einfach möglich und hätte ein Vielfaches an Arbeit und Recherche erfordert. Dies sei von der Sorgfaltspflicht nicht umfasst. Weiterlesen

(Kunstrecht) AG München: Kunst ist Geschmacksache…(224 C 33358/10)

Ein Urteil vom 19.4.2011 (?), zu dem erst am 10.  April 2012 eine Pressemeldung erging:

Grundsätzlich muss jemand, der einen Künstler mit der Herstellung eines Kunstwerks beauftragt, sich vorher mit dessen künstlerischen Eigenarten und Auffassungen vertraut machen. Die Gestaltungsfreiheit eines Künstlers kann vertraglich eingeschränkt werden. Ist dies aber nicht geschehen, trägt der Auftraggeber das Risiko, ein Werk abnehmen zu müssen, das ihm nicht gefällt. Weiterlesen

(Kunstrecht) VG Berlin vom 24.4.2012: Grausame Tötung von Welpen ist keine Kunst (PM)

Die grausame Tötung von Hundewelpen fällt nach einem Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Berlin weder unter die Kunstfreiheit noch ist sie als Protest gegen die grausame Tötung von Hundewelpen zulässig. Weiterlesen

(Kunstrecht) VG Berlin vom 24.4.2012: Tod als Metamorphose-Entscheidungsgründe (24 L 113.12)

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(Kunstrecht) VG Düsseldorf vom 9.5.2012: Aufnahme von Kunstwerken Oskar Schlemmers in das Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes verfahrensfehlerhaft (PM)

Pressemitteilung vom 9.Mai 2012

 

Mit heute verkündetem Urteil hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf die Eintragung von drei Kunstwerken des 1943 verstorbenen Künstlers Oskar Schlemmer (Bauplastik R, 1919; Sechs-Köpfe-Fries, 1935; Abstrakte Figur (Freiplastik G), 1921/23) in das beim Land Nordrhein-Westfalen geführte Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes aufgehoben. Weiterlesen

(Kunstrecht) VG Köln vom 25.4.2012 : Versteigerung mexikanischer Kunstgegenstände zulässig (10 K 3537/11) (PM)

 

PM des Verwaltungsgericht Köln vom 25.4.2012

Mit einem heute verkündeten Urteil hat das Verwaltungsgericht Köln eine am 17. Juni 2011 nach dem Kulturgüterrückgabegesetz getroffene „Anhalteanordnung“ des Landes Nordrhein-Westfalen aufgehoben. Mit dieser Maßnahme hatte das Land die Veräußerung mexikanischer Kunstgegenstände im Rahmen einer Versteigerung durch das Kunst- und Auktionshaus Lempertz in Köln vorläufig gestoppt. Weiterlesen

LG Berlin vom 25.4.2012: Herausgabe von Räumen im Tacheles – PM und Urteilsgründe (29 o 135/12)

Das Landgericht Berlin hat die Urteilsgründe in dem Eilverfahren gegen den Zwangsverwalter des Tacheles veröffentlicht.

LINK

Hierzu die aktuelle Pressemitteilung des LG Berlin:

Landgericht Berlin: Zwangsverwalter muss Räume in der 5. Etage des Tacheles an Initiative zum Erhalt des Kunsthauses Tacheles e.V. herausgeben (PM 33/2012)

Pressemitteilung
Berlin, den 01.06.2012

Die Präsidentin des Kammergerichts
Pressestelle der Berliner Zivilgerichte
Elßholzstr. 30-33, 10781 Berlin

Das Landgericht Berlin hat den Zwangsverwalter des Kulturhauses Tacheles in Berlin-Mitte in einem Eilverfahren zur Herausgabe der Räume in der 5. Etage an die Initiative zum Erhalt des Kunsthauses Tacheles e.V. verurteilt. Nach den jetzt vorliegenden Urteilsgründen hatten sich Mitarbeiter eines privaten Sicherheitsdienstes am 7. Dezember 2011 im Auftrag des Zwangsverwalters Zugang zu den Räumen verschafft, die Eingangstüre verschlossen und den Eingangsbereich bewacht. Das Landgericht wertete dies als sogenannte „verbotene Eigenmacht“ im Sinne des § 858 Abs. 1 BGB und gab der Herausgabeklage statt.

Ausdrücklich hob die Zivilkammer 29 hervor, mit dem Urteil sei nicht über die Frage entschieden worden, ob die Initiative ihrerseits zum Besitz der Räume berechtigt sei, sondrn nur über die Unzulässigkeit der Selbsthilfe durch den Zwangsverwalter. Die Entscheidung, ob die jetzt wiederhergestellte Besitzlage von Dauer sei, sei der schon rechtshängigen Hauptsache-Räumungsklage vorbehalten (Az. 29 O 156/12).

Landgericht Berlin, Urteil vom 25. April 2012
- 29 O 135/12 -

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