Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute erneut entschieden, dass die Werbung mit der Abbildung einer prominenten Person auf dem Titelblatt einer Zeitung ausnahmsweise auch ohne eine diese Abbildung rechtfertigende Berichterstattung zulässig sein kann, wenn sie dem Zweck dient, die Öffentlichkeit über das Aussehen und die Ausrichtung einer neuen Zeitung zu informieren. Weiterlesen
Artikel 5 Grundgesetz schützt das Recht auf freie Meinungsäußerung. Um dies zu Gewährleisten, muss man sich als Betroffener manchmal auf harter Kritik stellen. So in einem aktuellen Fall des LG Bonn zwischen zwei Burschenschaftler. Der Antragsgegner einer einstweiligen Verfügung behauptete rechtsextreme Tätigkeiten des Antragstellers Dies, so das LG Bonn, seien Meinungsäußerung, die, da es sich nicht um eine unzulässige Schmähkritik handele, unter Art.5 GG fielen. Weiterlesen
Angesichts der Quote des Vergleichs scheint die durch die Äußerungen Bushidos Verletzte etwas hoch gepokert zu haben.120,000 EUR Forderung und 12.500,- Vergleich bei einer Quote von 9/10 zu Lasten der Klägerin ? Da bleibt nicht viel übrig. Weiterlesen
In einem Mietrechtsprozess vor dem AG München erhob die säumige Mieterin Widerklage und verlangte 15.000,00 EUR wegen Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte. Sie vertrat die Ansicht, durch die Übergabe von Schriftstücken an der Haustür und damit verbundenem Klingeln in ihren Rechten verletzt worden zu sein. Das Amtsgericht sah dies nicht so und wertete den Eingriff als allenfalls unerheblich. Weiterlesen
Der Mord an dem homosexuellen Volksschausspieler Walter Sedlmayr zieht immer noch Kreise – insbesondere auch, weil die Täter versuchen, Berichterstattungen über den Fall unter Namensnennung zu verhindern. In einem Fall gegen eine österreiches Presseunternehmen erfolglos – nachdem zwei Instanzen den Tätern Recht gaben, wies der BGH die Klage nunmehr ab.
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Hierzu die Pressemeldung des BGH:
Der Kläger wurde im Jahr 1993 zusammen mit seinem Bruder wegen Mordes an dem Schauspieler Walter Sedlmayr zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Im Januar 2008 wurde er auf Bewährung entlassen. Er verlangt von einem in der Republik Österreich geschäftsansässigen Medienunternehmen, es zu unterlassen, über ihn im Zusammenhang mit der Tat unter voller Namensnennung zu berichten. Das beklagte Unternehmen hielt auf seiner Internetseite bis zum 18. Juni 2007 eine auf den 23. August 1999 datierte, von einem anderen Anbieter übernommene Meldung zum freien Abruf durch die Öffentlichkeit bereit. Darin hieß es unter Nennung des Vor- und Zunamens des Klägers wie seines Bruders wahrheitsgemäß u. a., beide wendeten sich nunmehr, neun Jahre nach dem Mord, mit einer Verfassungsbeschwerde gegen ihre Verurteilung wegen der Tat.
Die Klage hatte in beiden Vorinstanzen Erfolg. Mit der vom Berufungsgericht zugelassenen Revision verfolgt die Beklagte ihren Antrag auf Abweisung der Klage weiter. Der u. a. für den Schutz des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat die Sache mit Beschluss vom 10. November 2009 dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften zur Klärung der Fragen vorgelegt, unter welchen Voraussetzungen die internationale Zuständigkeit der Gerichte für Unterlassungsklagen gegen Internetveröffentlichungen von in einem anderen EU-Mitgliedstaat niedergelassenen Anbietern anzunehmen ist und ob sich der geltend gemachte Unterlassungsanspruch nach deutschem Recht oder gemäß dem Herkunftslandprinzip der e-commerce-Richtlinie nach österreichischem Recht richtet. Der Gerichtshof hat hierüber durch Urteil vom 25. Oktober 2011 entschieden.
Aufgrund der Entscheidung des Gerichtshofs hat der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte bejaht, da sich der Mittelpunkt der Interessen des Klägers in Deutschland befindet. Er hat darüber hinaus entschieden, dass der vom Kläger geltend gemachte Anspruch nach deutschem Recht zu beurteilen ist, weil der Erfolgsort in Deutschland liegt. Denn hier wird die Achtung, die der in Deutschland wohnhafte Kläger in seinem Lebenskreis in Deutschland genießt, gestört. Die – jeweils im Einzelfall vorzunehmende – Abwägung des Rechts des Klägers auf Schutz seiner Persönlichkeit und Achtung seines Privatlebens mit dem Recht der Beklagten auf Meinungs- und Medienfreiheit führte wie in den Parallelverfahren (vgl. Pressemitteilungen 255/2009 und 30/2010) zum Vorrang des Rechts der Beklagten auf freie Meinungsäußerung. Der Senat hat die Klage deshalb abgewiesen.
Urteil vom 8. Mai 2012 – VI ZR 217/08
LG Hamburg – Entscheidung vom 18. Januar 2008 – 324 O 548/07
OLG Hamburg – Entscheidung vom 29. Juli 2008 – 7 U 22/08
Karlsruhe, den 8. Mai 2012
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
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Aktuell hatte sich das BVerfG mit der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der §§ 111 bis 113 TKG zu befassen. Es kam zu dem Ergebnis, dass die Regelungen verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sind, jedoch einer verfassungskonformen Auslegung bedürfen. So berechtige § 113 Abs 1 S.1 TKG nicht zur Zuordnung dynamischer IP-Adressen. Weiterlesen
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass die offene Videoüberwachung der Reeperbahn in Hamburg auf der Grundlage des Hamburgischen Gesetzes über die Datenverarbeitung der Polizei zulässig ist.
Nach diesem Landesgesetz darf die Polizei unter anderem öffentlich zugängliche Orte mittels Bildübertragung und -aufzeichnung offen beobachten, soweit an diesen Orten wiederholt Straftaten begangen worden sind und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dort auch künftig mit der Begehung von Straftaten zu rechnen ist. Die Bildaufzeichnungen sind spätestens nach einem Monat zu löschen, es sei denn, sie werden zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung oder von Straftaten benötigt oder Tatsachen rechtfertigen die Annahme, dass eine aufgenommene Person künftig Straftaten begehen wird, und die Aufbewahrung zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten mit erheblicher Bedeutung erforderlich ist. Weiterlesen
Heute wurde eine Pressemeldung des Kammergerichts zu Google-Street View veröffentlich mit Link zur (kurzen) Entscheidung:
Die Pressemeldung:
Soweit keine Fotos unter Überwindung einer Umfriedung gefertigt werden oder die Fotos eine Wohnung darstellen, ist es rechtlich nicht zu beanstanden, wenn für die Internetseite Google Street View Aufnahmen eines Hauses von der offenen Straße aus gefertigt werden. Mit dieser Begründung hat der 10. Zivilsenat des Kammergerichts die Beschwerde der Eigentümerin eines Einfamilienhauses zurückgewiesen, die vor dem Landgericht erfolglos versucht hatte, der Google Inc. die Aufnahme ihres Hauses im Umfeld von Berlin zu untersagen. Sie befürchtete, dass sie und ihre Familie sowie der private Bereich ihres Vorgarten und der Wohnung auf den Fotos erkennbar sein könnten. Weiterlesen
Das Persönlichkeitsrecht eines Arbeitnehmers ist verletzt, wenn ein Arbeitgeber persönliche Daten und Fotos ausgeschiedener Arbeitnehmer weiter auf seiner Homepage präsentiert. Der betroffene Arbeitnehmer kann deren Löschung im Wege der einstweiligen Verfügung verlangen.
Das hat das Hessische Landesarbeitsgericht entschieden und damit ein entsprechendes Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main bestätigt. Weiterlesen
Eine Pressemeldung des LG Berlin vom 17. Februar 2012.
“Das Landgericht Berlin hat heute über den Fortbestand einer einstweiligen Verfügung vom 27. Oktober 2011 verhandelt und seine damalige Entscheidung durch Versäumnisurteil bestätigt. Weiterlesen