Polizei- und Ordnungsrecht
Berlin: Erlass über die Einführung der bundeseinheitlichen Verwaltungsvorschrift über die Feststellung von Alkohol-, Medikamenten- und Drogeneinfluss bei Straftaten und Ordnungswidrigkeiten und über die Sicherstellung und Beschlagnahme von Führerscheinen vom 23. Juni 2010
Ein aktueller Erlass der Senatsverwaltung für Inneres und Sport führt möglicherweise dazu, dass sich Polizeibeamte über den Richtervorbehalt bei Blutentnahmen hinwegsetzen. Nach Ansicht der Verwaltung hat der Betroffene geringfügige Eingriffe wie Blutentnahmen zu dulden. Der Hinweis auf den Richtervorbehalt findet sich war in dem Erlass, allerdings relativ weit am Ende. Es bleibt zu hoffen, dass der Leser bis zu dieser Stelle gelangt. Bei Gefährdung des Untersuchungszwecks soll auch die Polizei die Blutprobe anordnen können. Diesen Beitrag weiterlesen »
Verwaltungsgericht Berlin: Friedliche Demonstrationen dürfen von der Polizei nicht gefilmt werden
Die Beobachtung einer Versammlung durch die Polizei mittels Kameras und die Übertragung der Bilder in die Einsatzleitstelle ohne die Einwilligung der Versammlungsteilnehmer stellt auch dann einen Eingriff in die Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG) und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i.Vm. Art. 1 Abs. 1 GG) dar, wenn keine Speicherung der Bilder erfolgt Diesen Beitrag weiterlesen »