Straßenverkehrsrecht
Bundesverfassungsgericht stärkt Richtervorbehalt bei Entnahme von Blutproben
Das Bundesverfassungsgericht hat den Richtervorbehalt bei der Entnahme von Blutproben gestärkt, jedoch den Strafgerichten die Möglichkeit offen gelassen, ein rechtswidrig erlangte Beweismittel doch zu verwerten. Ein Verwertungsverbot zu statuieren wäre hilfreich gewesen.
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