Veranstaltungsrecht

(Kunstrecht) AG München vom 17.3.2011: Kein Schadenersatz ohne Möglichkeit der Nachbesserung auch beim Tätowiervertrag (PM)

 

Ein Kreuz mit dem Tattoo…

Bei einem Tätowiervertrag handelt es sich um einen Werkvertrag. Minderungs- oder Schadenersatzansprüche bei einer fehlerhaften Tätowierung sind daher grundsätzlich nur möglich, wenn die Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben wurde. Eine Unzumutbarkeit der Nachbesserung ergibt sich nicht aus dem Umstand, dass erneut ein Eingriff in den Körper stattfinden muss. War die Kundin zum Zeitpunkt der Tätowierung noch minderjährig, hängt die Wirksamkeit des Vertrages davon ab, ob sie die Kosten aus eigenen Mitteln bestreiten konnte. Weiterlesen

(Veranstaltungsrecht) BGH vom 9.3.2012: Bundesgerichtshof stärkt das Hausrecht von Hotelbetrieben und anderen Unternehmen (V ZR 115/11) PM

Der u.a. für das Grundstücksrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass nicht nur Privatleute, sondern auch Unternehmen ihr Hausrecht grundsätzlich frei ausüben können und dass die Erteilung eines Hausverbots als Ausdruck der Privatautonomie in der Regel auch nicht gerechtfertigt werden muss. Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn der von dem Hausrecht Betroffene gegen den Hausrechtsinhaber aufgrund einer vertraglichen Abrede einen Erfüllungsanspruch erworben hat, der den Aufenthalt in den Räumen einschließt. Dann bedarf das Hausverbot der Rechtfertigung durch sachliche Gründe.   Weiterlesen

(Veranstaltungsrecht/Steuerrecht) FA Düsseldorf vom 1.6.2012: Bordelle unterfallen nicht dem ermäßigten Mehrwehrsteuersatz für Hotels (PM)

Der 2010 eingeführte reduzierte Mehrwertsteuersatz für Hotels findet keine Anwendung, wenn Zimmer an Prostituierte für die Erbringung von sexuellen Dienstleistungen überlassen werden.

 

Im Streitfall überließ der Betreiber eines Bordells Zimmer tage- und wochenweise an Prostituierte zu einem Tagessatz von 110 bis 170 € pro Tag. Das in einem Rotlicht-Viertel gelegene Gebäude war für die Erbringung sexueller Dienstleistungen besonders hergerichtet und verfügte u.a. über ein Solarium, ein Kosmetikstudio und eine Kontakt-Lounge. Der Betreiber organisierte zudem Veranstaltungen mit “erotischen Highlights”, bot einen Limousinenservice mit Chauffeur und weiblicher Begleitung an und führte entsprechende Werbemaßnahmen durch. Der Betreiber nahm am bundesweit praktizierten “Düsseldorfer Verfahren” teil. Er behielt von der Miete für jeden Anwesenheitstag einer Prostituierten einen bestimmten Tagessatz ein und führte diesen monatsweise als besonderen Vorauszahlungsbetrag auf die Einkommen- und Umsatzsteuer der Prostituierten an das Finanzamt ab. Weiterlesen

(Veranstaltungsrecht/Steuerrecht) FG Münster vom 8.3.2012: Spendenabzug an ausländischen Empfänger (2 K 2608/09 E)

Häufig kommt es vor, dass bei Veranstaltungen Teile der Einnahmen gespendet werden sollen. Dies stellt sich dann als Problem dar, wenn der Spendenempfänger im Ausland sitzt. Im innergemeinschaftlichen Ausland ist der Transfer der Spenden unproblematisch, allerdings muss der Empfänger nach nationalem Recht die Anforderungen an eine gemeinnützige Einrichtung erfüllen. Weiterlesen

Kanzlei Ra Jüdemann
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