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Das Amtsgericht Charlottenburg hatte mit Urteil vom 26. Mai 2016 eine Klage der DigiRights gegen meine Mandantin abgewiesen und dies damit begründet, dass kein eigenständiges Nutzungsrecht an die Klägerin übertragen worden sei – es gäbe kein eigenständiges Recht „mit Bezug auf File-Sharing in Peer 2 Peer Netzwerken. Wir hatten berichtet.

Die Gegenseite hat mit Datum vom 10. November 2016 die Berufung zurück genommen. Das Urteil ist somit rechtskräftig geworden.

Fachanwalt Urheberrecht Berlin