030 88 70 23 80 kanzlei@ra-juedemann.de

Innerhalb weniger Tage wurde ein zweiter von uns vertretener Kfz Gutachter durch die Rechtsanwaltskanzlei Beisler & Struppler aus München für den Dipl. Ing. Moritz Zwez, München, abgemahnt. Vorgeworfen wird den Abgemahnten, dass diese widerrechtlich Texte aus dem Internetauftritt des Herrn Zwez „www.089-kfz-gutachten-muenchen.de“ an mehreren Stellen übernommen hätten. U.a. wird ihnen vorgeworfen, nicht nur längere Passagen, sondern auch die Struktur, die Anordnung und die Formatierung ganzer Seiteninhalte übernommen zu haben. Der Rechteinhaber sei nicht nur Urheber, sondern auch Leistungsschutzrechtsinhaber. Herrn Zwez stünden nicht nur Rechte am „Datenbankwerk“ zu, sondern als Unternehmer auch an der Datenbank selber.

Auch sei die Übernahme fremder Leistungen wettbewerbswidrig. Verlangt wird in einer der Abmahnungen Beseitigung, Unterlassung, Auskunft und Ersatz der Rechtsanwaltskosten nach eine Wert von 50.000,00 EUR, sowie Schadenersatz (Lizenz). Wegen der unterlassenen Nennung des Urhebers wird der Lizenzschaden verdoppelt.

Wie sollte man reagieren ? 

Prüfen Sie sorgfältig den Ursprung Ihrer Texte. Die Übernahme fremder Texte ohne Einwilligung des Berechtigten verletzt dessen Rechte!

Sollten Sie Dritte mit der Erstellung der Webseite beauftragt haben, fragen Sie nach der Quelle. Gegebenenfalls stehen Ihnen Schadenersatzansprüche zu, sollte sich herausstellen, dass die Texte ungeprüft von anderen Seiten übernommen worden sein sollten.

Lassen Sie die Abmahnung anwaltlich prüfen. Sollten Sie zu dem Ergebnis kommen, dass die Quelle der Texte unbekannt ist, sollte erwogen werden, eine Unterlassungserklärung abzugeben. In welchem Umfang dies geschehen sollte, hängt vom Einzelfall ab. Ebenfalls ist konkret zu prüfen, ob ein Wettbewerbsverhältnis besteht.

Gerne beraten und vertreten wir auch Sie.

 Hauptseite