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Benutzungszwang Marke – Krombacher „Felsquellwasser“

Die Krombacher Brauerei hat erstinstanzlich ein Verfahren auf Einwilligung der Löschung der Marke „Felsquellwasser“ verloren, da nach Ansicht des Landgerichts Bochum die Marke nicht markenmäßig benutzt wurde. Die Krombacher Brauerei hatte zwar den Slogan „mit Felsquellwasser gebraut“ regelmäßig verwendet und dem Zeichen sogar ein ® beigefügt, allerdings war diese Nutzung nicht ausreichend. Ein Bier mit unter dem Zeichen wurde nicht verkauft. Ein Antrag aus dem Jahr 2008 die Marke „Krombacher – mit Felsquellwasser gebraut“ einzutragen, wurde nicht weiter verfolgt (DE 3020080013265). 

Am 24.11.2017 hat die Brauerei die Marke „Felsquellwasser“ erneut angemeldet (DE 3020171120765).

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