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Medienrecht: Laut einer Mitteilung des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes (WLV) hat das Landgericht Hamburg am 11. Oktober 2016 durch eine einstweilige Verfügung gegen den NDR entschieden, dass der Sender die unrechtmäßig auf dem Betrieb des Präsidenten des WLV gemachten Bilder und Videos nicht weiter verbreiten darf. Hintergrund waren Videoaufnahmen in einem Beitrag in der Sendung „Panorama“ vom 22. September 2016, die Tierschutzaktivisten von ARIWA im Stall aufgenommen hatten.

Der Unterlassungsantrag sei damit begründet, dass in dem betroffenen Betrieb keine Verstöße gegen den Tierschutz festzustellen seien, so der Verband

 

Quelle: WLV

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