RECHTSGEBIETE
Seit mehr als fünfzehn Jahren beraten Unternehmen und Einzelpersonen in den Bereichen
Presse und Medienrecht, Urheberrecht, Internetrecht, Markenrecht und Wettbewerbsrecht sowie im Arbeitsrecht. Wir vertreten zudem Berliner Betriebe im Veranstaltungsrecht und im Gaststättenrecht.
Rechtsanwalt Kai Jüdemann ist zudem Fachanwalt für Strafrecht.
