Grundlagen des Designschutzes

Ein Gesetz zum Designschutz gibt es nicht. Auch ist nicht alles, was entworfen wird, schutzfähig. Hier steht das Recht ästhetisch wirkender Gestaltungen dem Urheberrecht nach. Sofern die sog. Gestaltungs- oder Schöpfungshöhe des Urheberrechtsschutzes nicht erreicht ist, ist wichtigstes Instrument das Geschmacksmusterrecht. Und die Erfahrung zeigt, dass nur in seltenen Fällen bei Designs der Schutz des Urheberrechts eingreift.

Hier ein Überblick über Möglichkeiten, Design zu schützen. Dies kann erfolgen über

 

- das eingetragene Geschmacksmuster

- das Gemeinschaftsgeschmacksmuster

- das Urheberrecht

- den wettbewerbsrechtlichen Nachahmungsschutz

- den Markenschutz

u.U. über  Gebrauchsmuster-/Patentschutz

Letztlich kommt es immer auf das konkrete Design und den mit der Erschaffung des Designs verbundenen Schaffungsprozess an.

 

 

Kanzlei Ra Jüdemann
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