Urheberrecht
Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes (§ 1 UrhG).
Zu den geschützten Werken gehören insbesondere: Sprachwerke (Schriftwerke, Reden und Computerprogramme), Werke der Musik; pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst, Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke; Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden, Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden und Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen (vgl. § 2 Abs.UrhG).
Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Werke schützen können, wie Sie sich gegen Nachahmer und Plagiatoren zur Wehr setzen, wie Sie die Verbreitung verhindern und sorgen dafür, dass Sie als Urheber genannt werden und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Lizenzforderungen.
Wir helfen Ihnen, wenn Ihnen vorgeworfen wird, die Rechte anderer verletzt zu haben, in dem wir die Sach- und Rechtslage prüfen und Ihnen aufzeigen, wie Sie sich verteidigen können; sollten wir eine Rechtsverletzung feststellen, werden wir uns für Sie einsetzen, um die Forderungen der Gegenseite zu reduzieren.
Wir vertreten Sie bundesweit in Lizenzverhandlungen und gerichtlichen Verfahren. Rechtsanwalt Jüdemann ist seit 1993 Rechtsanwalt. Er vertritt seit 1995 u.a. Musiker, Grafiker, Schriftsteller und bildende Künstler zu allen Fragen des Urheberrechts.