Wettbewerbsrecht
Das Wettbewerbsrecht dient dem Schutz der Mitbewerber, der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der sonstigen Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen. Es schützt zugleich das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb.
Wer unzulässige geschäftliche Handlung vornimmt, kann auf Beseitigung und bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Der Anspruch besteht bereits, wenn eine unzulässige Handlung droht.
Was eine unzulässige geschäftliche Handlung darstellt, ergibt sich aus dem UWG sowie weiteren gesetzlichen Regelungen. So handelt nach § 4 Nr. 11 UWG wettbewerbswidrig, wer einer gesetzlichen Vorschrift zuwiderhandelt, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln.
Wir vertreten Empfänger von Abmahnungen und unterstützen Mandanten bei der Ahndung wettbewerbswidrigen Verhaltens von Konkurrenten. Wir überprüfen Werbemaßnahmen und -aussagen auf ihr wettbewerbsrechtliches Konfliktpotential. Wir beraten u.a. seit Jahren Ärzte und Zahnärzte in wettbewerbsrechtlichen Fragen.
Rechtsanwalt Jüdemann ist seit 1993 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und verfügt über eine langjährige Erfahrung im gewerblichen Rechtsschutz. Er aktualisiert seine Kenntnisse und Fähigkeiten durch den regelmäßigen Besuch von Fortbildungsveranstaltungen.
