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(Medienrecht) EuGH vom 22.1.2013 zur zulässigen Beschränkung der Kostenerstattung für Kurzberichtstattung über Fussballspiele (C-283/11)

Nach der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste  darf jeder Fernsehveranstalter, der in der Union niedergelassen ist, Kurzberichte über Ereignisse von großem öffentlichen Interesse senden, wenn an diesen Ereignissen exklusive Übertragungsrechte bestehen. Dazu können kurze Ausschnitte frei aus dem Sendesignal des Exklusivrechteinhabers ausgewählt werden, der nur für die unmittelbar mit der Gewährung des Zugangs zum Signal verbundenen zusätzlichen Kosten eine Erstattung verlangen darf. In einem aktuellen Fall legte das Österreichische Bundesgericht dem EuGH die Frage vor, ob die Regelung der Charta der Menschenrechte der Richtlinie entgegenstünden. Hintergrund der Auseinandersetzung war eine Klage  von Sky Österreich wegen der Kurzberichterstattung über  Spielen der Europa League.

Der EuGH kommt zu dem Ergebnis dass die Regelung,  eine Beschränkung für Kurzberichterstattung vorsieht, Chartakonform ist.  Die Beschränkung der unternehmerischen Freiheit sei gerechtfertigt ist und wahre  insbesondere den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, da ein dem Gemeinwohl dienendes Ziel verfolgt werde, ohne den Wesensgehalt unternehmerischer Freiheit zu berühren. Auch sei die Beschränkung geeignet und erforderlich, um das im Allgemeininteresse liegende Ziel zu erreichen. Sie sei auch nicht unverhältnismäßig. Weiterlesen

(Presserecht) VG Berlin: Neukölln ist überall“: Bezirksamt muss Auskunft über mitwirkende Bedienstete am Buch des Bezirksbürgermeisters geben

Gemäß § 4 des Berliner Pressegesetzes sind Behörden sind verpflichtet, den Vertretern der Presse, die sich als solche ausweisen, zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe Auskünfte zu erteilen. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Behördenmitarbeiter (privat) ein Buch veröffentlicht, wie aktuelle einer Pressemeldung der Berliner Justiz entnehmen war.

§ 4 [1] Informationsrecht der Presse

(1) Die Behörden sind verpflichtet, den Vertretern der Presse, die sich als solche ausweisen, zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe Auskünfte zu erteilen.

(2) Auskünfte können nur verweigert werden, soweit

1.Vorschriften über die Geheimhaltung entgegenstehen oder
2.Maßnahmen ihrem Wesen nach dauernd oder zeitweise geheimgehalten werden müssen, weil ihre Bekanntgabe oder ihre vorzeitige Bekanntgabe die öffentlichen Interessen schädigen oder gefährden würde oder
3.hierdurch die sachgerechte Durchführung eines schwebenden Verfahrens vereitelt, erschwert, verzögert oder gefährdet werden könnte oder
4.ein schutzwürdiges privates Interesse verletzt würde.

(3) Allgemeine Anordnungen, die einer Behörde Auskünfte an die Presse verbieten, sind unzulässig.
(4) Der Verleger einer Zeitung oder Zeitschrift kann von den Behörden verlangen, daß ihm deren amtliche Bekanntmachungen nicht später als seinen Mitbewerbern zur Verwendung zugeleitet werden.
(5) Die Vorschriften des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes vom 15. Oktober 1999 (GVBl. S. 561) bleiben unberührt.

Die Pressemeldung:

“Das Bezirksamt Neukölln muss einem Berliner Journalisten Auskunft über die Mitwirkung seiner Bediensteten geben, die in Nebentätigkeit an der Erstellung des Buches „Neukölln ist überall“ beschäftigt gewesen sind. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.

Der Bezirksbürgermeister Heinz Buschkowsky hatte das genannte Buch im Herbst als Privatperson veröffentlicht. Das Bezirksamt hatte die Erteilung der hierzu von dem Antragsteller begehrten Informationen unter Berufung auf schutzwürdige private Interessen abgelehnt.

Die 27. Kammer des Verwaltungsgerichts gab dem Eilbegehren statt. Nach dem Berliner Pressegesetz seien alle Behörden verpflichtet, der Presse zur Erfüllung ihrer Aufgabe Auskünfte zu erteilen. Die begehrte Auskunft erstrecke sich auf Vorgänge, mit denen das Bezirksamt im Rahmen seiner Zuständigkeit befasst gewesen sei, da Nebentätigkeiten der Beamten und Angestellten der Bezirksverwaltung Neukölln dem Bezirksamt als Dienstbehörde zumindest anzuzeigen seien. Damit gehe es bei der begehrten Auskunft nicht nur um Privatangelegenheiten der entsprechenden Mitarbeiter. Es sei auch der Eindruck entstanden, dass einer oder mehrere Mitarbeiter des Bezirksamtes solche Nebentätigkeiten tatsächlich verrichtet hätten. Dem Bezirksamt stehe demgegenüber kein Auskunftsverweigerungsrecht zu. Die privaten Interessen der Bediensteten am Schutz ihrer Personal- und Sozialdaten würden durch die Erteilung der begehrten Auskünfte nicht verletzt, da sie hierdurch nicht identifizierbar seien. Im Einzelnen muss die Behörde nun Auskunft über die Zahl der in Nebentätigkeit mitwirkenden Mitarbeiter sowie darüber geben, ob die Nebentätigkeiten außerhalb der Dienstzeiten ausgeübt worden sind.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.”

Quelle: Pressemitteilung der Berliner Justiz

(Gewerberecht) OVG Berlin Brandenburg vom 30.4.2012 zu Ladenöffnungszeiten: Prägung des Gewerbes durch best. Warensortiment oder Versorgungszweck (OVG 1 S 67.12)

In Berlin gibt es bedauerlicherweise einige Mitbürger, die Gewerbetreibende, die sich nicht an die Ladenschlusszeiten halten, anzeigen. Die BILD-Zeitung berichtete über ein Exemplar als sog. “Spätkauf-Hasser von Berlin”.

Die Folge waren und sind Verfügungen der zuständigen Ämter, den geschäftlichen Verkehr mit Kunden an Sonn- und Feiertagen  ganztägig geschlossen zu halten und drohte ihm für den Fall der Nichtbeachtung dieser Anordnung die Anwendung unmittelbaren Zwangs an. Weiterlesen

(Urheberrecht Berlin) Abmahnung der Kanzlei Rasch für EMI: „Best of“ von Helene Fischer

Die Kanzlei Rasch aus München mahnt zurzeit im Auftrag der Firma EMI Music Germany GmbH & Co KG, 50827 Köln ab.  Hintergrund sind behauptete Urheberrechtsverletzungen im Rahmen der Zurverfügungstellung urheberrechtlich geschützter Werke über Tauschbörsen (p2p). Gegenstand der Abmahnungen ist das Album

„Best of „ der Künstlerin Helene Fischer Weiterlesen

Abmahnung der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller für die Savoy Film GmbH- Autumn of the Living Dead

Die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller mit Sitz in Augsburg mahnt im Auftrag der Savoy Film GmbH die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke ab.

Gegenstand der Abmahnungen ist u.a. der Film

,,Autumn of the Living Dead” von Regisseur Steven Rumbelow Weiterlesen

(File-Sharing) Abmahnung der Kanzlei Rasch für Universal Music: The Golden Ratio von Ace of Base

Zurzeit mahnt die Kanzlei Rasch Anschlussinhaber im Auftrag der Universal Music GmbH ab.  Hintergrund sind behauptete Urheberrechtsverletzungen im Rahmen der Zurverfügungstellung urheberrechtlich geschützter Werke über Tauschbörsen (p2p),  Gegenstand der Abmahnungen ist das Album „The Golden Ratio“ von Ace of Base Weiterlesen

(File-Sharing) Abmahnung der Prokino Filmverleih GmbH durch Rechtsanwalt Lihl- „Cheri – Eine Komödie der Eitelkeiten“

Aktuell werden Anschlussinhaber von der Kanzlei Lihl im Auftrag der Prokino Filmverleih GmbH wegen angeblich begangener Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen abgemahnt. Den Abgemahnten wird vorgeworfen, über ihren Internetanschluss urheberrechtlich geschützte Werke unerlaubt verbreitet zu haben. Gegenstand der Abmahnungen ist der Film ,,Cheri- Eine Komödie der Eitelkeiten” von Regisseur Stephen Frears. Weiterlesen

Abmahnung der Telepool GmbH durch Baumgarten Brandt- Ein Engel im Winter

Aktuell werden Anschlussinhaber von der Kanzlei Baumgarten Brandt mit Sitz in Berlin im Auftrag der Telepool GmbH wegen angeblich begangener Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen abgemahnt.

Gegenstand der Abmahnungen ist der Film ,,Ein Engel im Winter” mit John Malkovich. Weiterlesen

(Urheberrecht) Abmahnung Waldorf Frommer für Tele München: ,,Das Kabinett des Dr. Parnassus”

Zurzeit mahnt die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH wieder Anschlussinhaber ab. Hintergrund sind behauptete Urheberrechtsverletzungen im Rahmen der Zurverfügungstellung urheberrechtlich geschützter Werke über Tauschbörsen (p2p). Gegenstand der Abmahnungen ist u.a. der Film ,,Das Kabinett des Dr. Parnassus” von Regisseur Terry Gilliam. Weiterlesen

(Urheberrecht) Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für die Tele München Fernseh GmbH: Eclipse-Biss zum Abendrot

Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München mahnt zurzeit wieder im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH & Co Produktionsgesellschaft ab.  Hintergrund sind behauptete Urheberrechtsverletzungen im Rahmen der Zurverfügung-stellung urheberrechtlich geschützter Werke über Tauschbörsen (p2p). Gegenstand der Abmahnungen ist der dritte Teil der Vampir  Eclipse-Biss zum Abendrot von Regisseur David Slade. Weiterlesen

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