Das Bundespatentgericht hat den Antrag auf Umschreibung einer Wort-Bildmarke zurückgewiesen. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Markeninhaberin war bereits 1999 eröffnet worden. Der Antragsteller beantragte die Umschreibung aus einem am 1. August 1998 geschlossenen Vertrages. Es bestanden erhebliche Zweifel an einer im Jahr 1998 erfolgten Übertragung, die nicht ausgeräumt werden konnten. Weiterlesen