Der Versuch, das Wortzeichen “kult” als Marke für Kleidung und andere Waren der Klasse 25 eintragen zu lassen, ist auch vor dem BPatG gescheitert. Das DPMA hatte entschieden, dass “kult” beschreibend für die beanspruchten Waren sein kann (“kultig sein”). Damit fehlt dem Wortzeichen die Unterscheidungskraft, was von dem BPatgG bestätigt wurde.
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Eine aktuelle Entscheidung zur Frage der markenrechtlichen Schutzfähigkeit von Werbeslogans. Die ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG ist Inhaberin mehrerer Wortbildmarken, die neben auch den Slogan „Wir kämpfen für Ihr gutes Recht“ beinhalten. Dieser Slogan wurde dann auch als Wortmarke angemeldet. Das DPMA lehnte die Eintragung wegen fehlender Unterscheidungskraft ab. Begründet wurde dies damit, dass die Wortfolge weder kurz noch prägnant oder originell sei und auch nicht als Herkunfshinweis wahr genommen werde. Weiterlesen
Nach Ansicht des BPatG seien die hier maßgeblichen Verkehrskreise ein durchschnittlich informiertes und angemessen aufmerksames und verständiges Publikum, das ein Spezialpublikum mit guten Kenntnissen der Esoterik, der Alternativmedizin, des Buddhismus, der Meditation, der Medialität und der fernöstlichen Kultur einschließt und hieran ein besonderes Interesse hat. Weiterlesen
Da wir auch eine Kaffeerösterei vertreten (nicht in Freiburg!) ist eine aktuelle Entscheidung des BPatG von Interesse. Diese wiederholt zwar Altbekanntes, ist aber für jeden instruktiv, der seine Marke mit einer Gattungsbezeichung und einer geografischen Angabe eintragen lassen möchte. Hier sollte der Weg über eine Bildmarke gewählt werden. Weiterlesen