funktionalität

(Urheberrecht) EuGH vom 2. Mai 2012: kein Urheberrechtsschutz für Programmiersprache und Funktionalität eines Computerprogramms (C-406/10) PM

Urteil in der Rechtssache C-406/10
SAS Institute Inc. / World Programming Ltd

Die Funktionalität eines Computerprogramms und die Programmiersprache sind
nicht urheberrechtlich geschützt

Der Erwerber einer Programmlizenz ist grundsätzlich berechtigt, das Funktionieren des
Programms zu beobachten, zu untersuchen oder zu testen, um die ihm zugrunde liegenden Ideen
und Grundsätze zu ermitteln Weiterlesen

Kanzlei Ra Jüdemann
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