Urteil in der Rechtssache C-406/10
SAS Institute Inc. / World Programming Ltd
Die Funktionalität eines Computerprogramms und die Programmiersprache sind
nicht urheberrechtlich geschützt
Der Erwerber einer Programmlizenz ist grundsätzlich berechtigt, das Funktionieren des
Programms zu beobachten, zu untersuchen oder zu testen, um die ihm zugrunde liegenden Ideen
und Grundsätze zu ermitteln Weiterlesen