zwangsvollstreckung

(Gewerblicher Rechtsschutz Berlin) BGH vom 16. Dezember 2010 zur Haftung nach § 717 Abs.2 ZPO (Xa ZR 66/10)

I. Ein immer wieder auftretendes Problem in der anwaltlich Praxis: der Mandant gewinnt in der ersten Instanz, wünscht die Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und verliert schließlich in der Berufung oder der Revision das Verfahren. In diesem Fall ist er für den Schaden, der durch die Vollstreckung dem Gegner entsteht, schadenersatzpflichtig. Geregelt ist dies in § 717 Abs.2 ZPO. Weiterlesen

Kanzlei Ra Jüdemann
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