Der Bundesgerichtshof hatte das Recht der freien Berufe um Patientien zu werben weiter gestärkt. In einem aktuellen Fall hatte ein Zahnarzt auf einer Internetplattform ein Gegenangebot zu einem Heil- und Kostenplan eines Kollegen abgegeben.Kollegen nahmen die Betreiber der Plattform wegen des Geschäftsmodells auf Unterlassung in Anspruch.
Nach Ansicht des BGH handelte es sich hier weder um ein Verstoß gegen Standesrecht noch gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften. Die Vorentscheidungen wurden aufgehoben, die Klage abgewiesen. Weiterlesen