zweite zahnarztmeinung

(Wettbewerbsrecht) BGH vom 1.12.2010: zweite Zahnarztmeinung (I ZR 55/08)

Der Bundesgerichtshof hatte das Recht der freien Berufe um Patientien zu werben weiter gestärkt. In einem aktuellen Fall hatte ein Zahnarzt auf einer Internetplattform ein Gegenangebot zu einem Heil- und Kostenplan eines Kollegen abgegeben.Kollegen nahmen die Betreiber der Plattform wegen des Geschäftsmodells auf Unterlassung in Anspruch.

Nach Ansicht  des BGH handelte es sich hier  weder um ein Verstoß gegen Standesrecht noch gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften. Die Vorentscheidungen wurden aufgehoben, die Klage abgewiesen. Weiterlesen

Kanzlei Ra Jüdemann
Besuchen Sie uns auf unserer neuen
Google+ Seite. Dort können Sie Fragen
zu den veröffentlichten Themen stellen

Themen

Kategorieübersicht