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Die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer mahnt aktuell Anschlussinhaber für die Constantin Filmverleih GmbH ab.

Hintergrund sind behauptete Urheberrechtsverletzungen im Rahmen der Zurverfügung-stellung urheberrechtlich geschützter Werke über Tauschbörsen (p2p). Gegenstand der Abmahnungen ist der Tanzfilm ,,Step Up 3D“ von Regisseur Jon Chu.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird von den abgemahnten Anschlussinhabern die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 956,00 EUR verlangt.

Den Abgemahnten wird vorgeworfen, den Film über ihren Internetanschluss unerlaubterweise zum Download auf Tauschbörsen angeboten zu haben. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass unabhängig von der tatsächlichen Tatbegehung, der Anspruchsinhaberin erhebliche Ersatzansprüche zustünden, da der Abgemahnte jedenfalls zur Erstattung der Rechtsverfolgungskosten und der hierzu erforderlichen Aufwendungen gemäß § 97 a UrhG verpflichtet sei.

Wie sollten Sie reagieren?

Auf keinen Fall sollten Sie die Abmahnung ignorieren. Eine Reaktion ist unbedingt erforderlich, da Sie sonst die Einleitung von Gerichtsverfahren (einstweilige Verfügung oder Unterlassungsklage) riskieren, was zu immensen Kosten führen kann.

Es ist zu empfehlen, die geforderte Unterlassungserklärung nicht in der vorgegebenen Form abzugeben – sie geht über das hinaus, was der Abmahner verlangen kann-

sondern eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, die unter fachkundigem Rat erstellt wurde und stark vom Einzelfall abhängig ist.

Sollten Sie Empfänger einer Abmahnung geworden sein, wenden Sie sich an unsere Kanzlei. Durch unsere langjährige Erfahrung im Umgang mit Abmahnfällen sind wir der richtige Ansprechpartner, um auch für Sie die richtige Strategie zu erarbeiten. Es ist in vielen Fällen möglich, die Forderungen der Gegenseite erheblich zu reduzieren oder auch zu vermeiden.