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BGH vom 24.06.2010 „TOOOR!“ (I ZB 115/08)

I. Leitsatz des BGH: „Kann ein Markenwort aufgrund verschiedener Anbringungsformen an der Ware oder Verpackung als Herkunftshinweis verstanden werden, darf die Eintragung des Zeichens nicht wegen der Möglichkeit abgelehnt werden, für eine bestimmte Anbringung...