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Die KSM GmbH, Hochheim, nach eigenen Angaben ein erfolgreiches Independent Label, das Filme und Fernsehprogramme im Home Entertainment Bereich vermarktet, lässt  aktuell durch die Berliner Kanzlei BaumgartenBrandt Anschlussinhaber wegen der  Verletzung von Urheberrechten abmahnen.

Aktuell liegt uns eine Abmahnung wegen des Filmwerks

„Battle of the Brave vor“

Weitere Abmahnungen betreffen folgende Werke:

Bloody Revenge

College

Die Scharfschützen – Der letzte Auftrag

Gefordert wird von den Anschlussinhabern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Schadensersatz für die Verletzung der Rechte. Den Anschlussinhabern wird die Erledigung des Rechtsstreits gegen Zahlung eines Pauschalbetrags vom 850.00 EUR angeboten. Sofern das Angebot nicht angenommen werden sollte, wird den Anschlussinhabern die Geltendmachung höherer Schadenersatzansprüche angedroht. Tatsächlich können Privatpersonen jedoch auf Unterlassung, nicht dagegen automatisch  auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, wenn ihr nicht ausreichend gesicherter WLAN-Anschluss von unberechtigten Dritten für Urheberrechtsverletzungen im Internet genutzt wird. Das hat der u. a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden. Dies ist jedoch jeweils für den Einzelfall zu prüfen.

In den meisten Fällen sind daher nur die Kosten der Abmahnung zu zahlen. Wie hoch diese jedoch sein können, ist nicht abschließend entschieden worden.  Der BGH hat gerade nicht, wie in der Pressemitteilung verlauten lassen, sich zu einer Deckelung der Kosten geäußert. In einfach gelagerten Fällen wie hier sollte aber § 97a Abs.2 UrhG Anwendung finden.

Wie sollte reagiert werden:

Die Abmahnung sollte ernst genommen werden und eine Reaktion auf jeden Fall erfolgen. Auch wenn der Anschlussinhaber den Rechtsverstoß begangen haben sollte, sollte eine (modifizierte) Unterlassungserklärung abgegeben werden, um zu verhindern, dass eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage von der Gegenseite eingereicht wird. Der Streitwert für ein solches Verfahren ist generell höher als ein späteres Verfahren, bei dem es „lediglich“ um die Höhe der zu zahlenden Gebühren bzw. von Schadenersatzansprüchen geht.

Nach Abgabe der Unterlassungserklärung sollte dann eine Auseinandersetzung über die weiteren Ansprüche erfolgen, insbesondere über die Frage der Deckelung der Anwaltskosten.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Wir haben Erfahrung in mehreren Hundert Abmahnfällen und erarbeiten mit Ihnen eine individuelle Strategie.

Für ein erstes kostenloses telefonisches Informationsgespräch stehen wir  gerne zur Verfügung.