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Abmahnung der Deutschen Umwelthilfe : Verbraucherschutz oder Rechtsmissbrauch 

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat insbesondere durch die zahlreichen von ihr erwirkten Diesel-Fahrverbote in mehreren deutschen Großstädten bundesweite Bekanntheit erlangt. Seit Jahren verschickt sie zudem regelmäßig Abmahnungen an Autohändler, Verkäufer von Elektrogeräten und andere Gewerbetreibende, nach eigenen Angaben durchschnittlich 30 Stück pro Woche. Mehr als zwei von dreien werden von den Empfängern umgehend akzeptiert, während es bei den restlichen zu Gerichtsverfahren kommt, in denen die DUH allerdings eine beachtliche Erfolgsquote vorweisen kann: Von den rund 400 Verfahren im Jahr verliert der gemeinnützige Verein lediglich 3-4%.

Eine Abmahnung enthält die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Wird eine solche unterschrieben, drohen Strafzahlungen in vierstelliger Höhe, wenn sich das gerügte Verhalten wiederholt. In jedem Fall übernimmt der Abgemahnte jedoch die Kosten für die Abmahnung. Bei den in den Abmahnungen geltend gemachten Wettbewerbsverstößen geht es insbesondere um Verstöße gegen EU-Verordnungen zur Energiekennzeichnung. Immobilien-Makler müssen etwa die Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung einhalten und hierbei insbesondere alle Angaben zu wesentlichen Energieträgern für die Heizung in ihrer Werbung angeben. Kfz-Händler ihrerseits müssen bei Neuwagen ausführliche Angaben zum durchschnittlichen Verbrauch des Fahrzeugs machen. Für Autohändler von Neuwagen gilt die Verordnung über Verbraucherinformationen zum Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen (Pkw-EnVKV). Wenn gewerbliche Verkäufer von Neuwagen nicht über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen in Anzeigen informieren, liegt ein Wettbewerbsverstoß vor.

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