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Die MIG FILM GmbH, Düren, nach eigenen Angaben ein international operierender Filmvertrieb, mahnt aktuell

die  Verletzung von Urheberrechten durch die Berliner Kanzlei BaumgartenBrandt ab.

Aktuell liegt uns eine Abmahnung wegen des Filmwerks

„Dragon Die Drachentöter“

vor.

Weitere Abmahnungen erfolgen u.a. wegen der Filmwerke:

1612 – Angriff der Kreuzritter

Delta Farce

Evil Bong Kiffen kann doch tödlich sein

House of Fears

Phantom Commando

Gefordert wird von den Anschlussinhabern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Schadensersatz für die Verletzung der Rechte. Den Anschlussinhabern wird die Erledigung des Rechtsstreits gegen Zahlung eines Pauschalbetrags vom 850.00 EUR angeboten. Sofern das Angebot nicht angenommen werden sollte, wird den Anschlussinhabern die Geltendmachung höherer Schadenersatzansprüche angedroht. Tatsächlich können Privatpersonen jedoch auf Unterlassung, nicht dagegen automatisch  auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, wenn ihr nicht ausreichend gesicherter WLAN-Anschluss von unberechtigten Dritten für Urheberrechtsverletzungen im Internet genutzt wird. Das hat der u. a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden. Dies ist jedoch jeweils für den Einzelfall zu prüfen.

In den meisten Fällen sind daher nur die Kosten der Abmahnung zu zahlen. Wie hoch diese jedoch sein können, ist nicht abschließend entschieden worden.  Der BGH hat gerade nicht, wie in der Pressemitteilung verlauten lassen, § 97a Abs.2 UrhG auf Filesharing-Fälle angewandt.

Wie sollte reagiert werden:

Die Abmahnung sollte ernst genommen werden und eine Reaktion auf jeden Fall erfolgen. Auch wenn der Anschlussinhaber den Rechtsverstoß begangen haben sollte, sollte eine (modifizierte) Unterlassungserklärung abgegeben werden, um zu verhindern, dass eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage von der Gegenseite eingereicht wird. Der Streitwert für ein solches Verfahren ist generell höher als ein späteres Verfahren, bei dem es „lediglich“ um die Höhe der zu zahlenden Gebühren bzw. von Schadenersatzansprüchen geht.

Nach Abgabe der Unterlassungserklärung sollte dann eine Auseinandersetzung über die weiteren Ansprüche erfolgen, insbesondere über die Frage der Deckelung der Anwaltskosten.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Wir haben Erfahrung in mehreren Hundert Abmahnfällen und erarbeiten mit Ihnen eine individuelle Strategie.

Für ein erstes kostenloses telefonisches Informationsgespräch stehen wir  gerne zur Verfügung.