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Zurzeit versendet die Berliner Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner Rechtsanwälte  im Auftrag der Firma Kunstflug Entertainment GmbH Abmahnungen wegen der Verletzung von Schutzrechten ihrer Mandantin.

Behauptet werden Urheberrechtsverletzungen im Rahmen der Zurverfügungstellung urheberrechtlich geschützter Werke über Tauschbörsen (p2p). Die Kunstflug Entertainment GmbH ist danach Inhaberin des ausschließlichen Rechts, das Album Westernhagen „Williamsburg“ zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen.

Gegenstand der aktuellen Abmahnungen   u.a.  der  Titel

„Wir haben die Schnauze voll“

der u.a. in dem Container „German Top100“ enthalten ist. Diese Container werden von Gruppen wie der p2p Crew ins Netz gestellt, wobei die Identität der Personen oder Unternehmen hinter diesen Gruppen nicht bekannt ist.

Verlangt wird von den Anschlussinhabern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, weiterhin wird darauf hingewiesen, dass Schadenersatz im Wege der sog. Lizenzanalogie geschuldet wird, sowie die Kosten der Beauftragung der Kanzlei nach § 97 Abs.2 UrhG.  Angeboten wird eine Vergleichssumme von 480,00 EUR, mit der die Zahlungsansprüche erledigt seien.

Wie sollten Sie sich als Empfänger einer Abmahnung verhalten ?

Sie müssen auf jeden Fall reagieren, um eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage zu vermeiden. Eine Unterlassungserklärung sollte abgegeben werden, jedoch nicht ohne fachkundige anwaltliche Beratung, ebenso nicht entsprechende Verpflichtungserklärungen. Diese sollten modifiziert werden, um sich nicht weiteren Ansprüchen auszusetzen. Die Zahlungsansprüche sind sorgfältig zu prüfen. Es fehlen in den Abmahnschreibens sowohl Angaben zur Berechnung der Lizenzanalogie, als auch konkrete Angaben zu den Rechtsanwaltsgebühren.

Es ist zu prüfen, ob Sie als Anspruchsinhaber Ihren Sorgfaltspflichten genügt haben. Die Anforderungen der Gerichte hierzu sind nicht einheitlich Eine Entscheidung des BGH steht aus. Klarheit wird am 18. März 2010 erwartet.

Sofern Sie Fragen zu Abmahnungen haben oder Empfänger einer solchen Abmahnung geworden sind, vertreten wir Sie gerne.