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0. Amtliche Gebühren in Markensachen

1. Deutsche Marke (DPMA)

Anmeldegebühr (einschließlich der Klassengebühr bis zu drei Klassen)   300,00 Euro

Anmeldegebühr   bei elektronischer Anmeldung (einschließlich der Klassengebühr bis zu drei Klassen)   290,00 Euro  Klassengebühr bei Anmeldung (für jede Klasse ab der vierten Klasse)  100,00 Euro

Beschleunigte Prüfung der Anmeldung  200,00 Euro

Verlängerungsgebühr (einschließlich der Klassengebühr bis zu drei Klassen)  750,00 Euro

Klassengebühr bei Verlängerung (für jede Klasse ab der vierten Klasse)  260,00 Euro

Widerspruchsgebühr  120,00 Euro

Löschungsgebühr wegen Nichtigkeit aufgrund absoluter Schutzhindernisse  300,00 Euro

Löschungsgebühr wegen Verfalls  100,00 Euro

Rückerstattungsgebühr  10,00 Euro

 

2. Gemeinschaftsmarke (Gebühren HBMA)

 

Anmeldegebühr (bis zu drei Klassen)   1050 EUR

Anmeldegebühr   bei elektronischer Anmeldung (bis zu drei Klassen)       900 EUR

Klassengebühr bei Anmeldung für jede Klasse ab der vierten Klasse  150,00 EU

 

3. Internationale Marke (IR)

 

Für die internationale Registrierung entstehen Gebühren bei DPMA, der WIPO sowie  ggf.  individuelle Gebühren der Staaten, in denen Schutz gewährt wird.

Gebühr beim DPMA:  180,00 EUR.

Gebühr WIPO: zurzeit 653,00 SFR (schwarz/weiß)

903,00 SFR (Farbe)

Weiter können Zusatz- oder Ergänzungsgebühren von  73,00 EUR anfallen.

4. Nationale Marken

Manche Staate/Territorien gehören nicht dem Madrider Protokoll an, so dass die Marken bei dem zuständigen nationalen Ämtern angemeldet werden müssen. Hierzu gehören Mexiko, Kanada und Hongkong.