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Urheberrecht: Filmaufnahmen eines Fluchtversuches aus der DDR

Wichtige Entscheidung des BGH zu dokumentierenden Aufnahmen.

Das Leistungsschutzrecht aus § 72 Abs.1 UrhG an einzelnen Filmbildern umfasst das Rechte zur Verwertung der Einzelbilder in Form eines Filmes (BGH vom 6.2.2014 I ZR 86/12 – Peter Fechter)

Was war geschehen ? Der Kameramann Herbert Ernst hatte am 17. 8.1962 gefilmt, wie Peter Fechter an der Mauer bei einem Fluchtversuch angeschossen worden war. Die Filmaufnahmen waren seitdem immer wieder im Fernsehen gezeigt worden. Der Kameramann hatte seine Rechte abgetreten. Die jetzigen Rechteinhaber verlangen von der Beklagten Unterlassung. Diese berief sich auf Verwirkung und darauf, dass es sich nicht um ein Filmwerk handele (persönliche geistige Schöpfung vs Schnappschuss).

Der BGH vertritt die Ansicht, dass es sich zwar nicht um ein Filmwerk handele, jedes einzelne der Bilder jedoch unter das Leistungsschutzrecht des § 72 UrhG fallen (Lichtbilder) und damit die Verwertung der Einzelbilder als Film ebenfalls geschützt sei.

Die Pressemeldung des BGH auf der nächsten Seite.

Anwalt Urheberrecht Berlin

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