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Nicht nur in Markensachen können unberechtigte Abmahnungen teuer werden – auch im Urheberrecht sollte man sich seiner Rechte(kette) sicher sein, wie eine aktuelle Entscheidung des OLG Frankfurt am Main zeigt:

OLG Frankfurt am Main · Urteil vom 25. März 2014 · Az. 11 U 14/13

1. Die bloße Benennung von Zeugen ersetzt keinen substanziierten Vortrag für das Bestehen einer lückenlosen Rechtekette.

2. Das Verschulden für einen Schadensersatzanspruch infolge einer unberechtigten Schutzrechtsverwarnung wird nicht durch das Angebot eines Zeugenbeweises, sich mündlich über die Lizenzrechte informiert zu haben, in Frage gestellt.