Anwalt für Urheberrecht Berlin
Jüdemann Rechtsanwälte ist auf die Beratung und Vertretung von Unternehmen oder Einzelpersonen aus der Kreativwirtschaft spezialisiert. Wir beraten Entscheider, Künstler, Kreative – alle diejenige, die in Entscheidungs- und Schaffensprozesse involviert sind. Wir legen besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt und eine enge Beziehung zu den Mandanten. Wir sind fast immer erreichbar und rechnen nicht jede Minute ab – mit vielen Mandanten entstand hierdurch ein fast freundschaftlicher, wenn auch professioneller Kontakt, der Vorteile für beide Seiten bringt. Wir sprechen die Sprache unserer Mandanten und kennen deren Bedürfnisse. Wir runden dies ab mit einer fast wöchentlich stattfindenden kostenlosen Beratung auf dem Holzmarkt, damit jeder in den Genuss fundierten anwaltlichen Rates kommen kann.
Im Vordergrund unserer urheberrechtlichen Beratung steht der Einzelne, der Werkschaffende. Denn Urheberrecht ist nach unserem Verständnis Persönlichkeitsrecht. Anders als etwa in den USA steht die Person des Urhebers im Vordergrund.
§ 1 UrhG umschreibt mit allgemeinen Worten den Schutzgegenstand des Urheberrecht – Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes.
Jüdemann Rechtsanwälte - Anwalt für Urheberrecht & Medienrecht in Berlin
Rechtsanwalt Kai Jüdemann
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht in Berlin,
Zertifizierter Datenschutzbeauftragter
Anwalt Urheberrecht Berlin
Wir sind Ihr zuverlässiger Partner, wenn Sie einen Anwalt für Urheberrecht in Berlin suchen. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung. Schnelle und kompetente Beratung erhalten Sie bei uns außerdem im Wettbewerbsrecht und Presserecht.
Wir beraten seit vielen Jahren als Anwalt Urheberrecht Berlin Unternehmen und Einzelpersonen umfassend im Medienrecht und Presserecht in Berlin und deutschlandweit.
Zu unserem Mandanten zählen Personen und Unternehmen aus dem Bereichen des Theaters und des Film- und Fernsehens, Designer, Verlage, Musiker, Labels, Modedesigner, Veranstalter, Gastronomie, Softwarehersteller, Vertreter der Konsumgüterbranche sowie Angehörige der Heilberufe (Ärzte, Heilpraktiker, Apotheker).
Das Urheberrecht schützt die kreative Arbeit.
Wenn ein Mensch schöpferisch tätig wird, entsteht ein Urheberrecht an diesem Werk. Je nach Werk werden unterschiedliche Anforderungen daran gestellt. Bei der Verwertung von Grafiken, Fotos, Filmen, Musik, Texten, Webdesigns oder anderen kreativen, künstlerischen Werken sind also immer die Urheberrechte zu beachten. Das Urheberrecht ist in Deutschland nicht übertragbar. Es ist aber möglich, einer anderen Person oder einem Unternehmen ein Nutzungsrecht einzuräumen, auch in eingeschränkter Form. Hier kommt es häufig zu Fehlern und Unsicherheiten. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre kreative Arbeit zu schützen. Wenn Sie von Anderen geschaffene Texte, Bilder, Filme, Musik, usw. nutzen möchten, beraten wir Sie beim Abschluss tragfähiger Verträge für diese Nutzungsrechte.
Zertifizierter Datenschutzbeauftragter
Ich berate zu Fragestellungen der DSGVO und des BDSG.
Wir beraten in deutscher und englischer Sprache.
Wir bieten Ihnen schnelle und kompetente Beratung – wenn Sie wegen angeblicher Rechtsverstöße in Anspruch genommen werden (Abmahnungen) oder wenn Ihre Rechte verletzt werden.
Sollten Sie Empfänger einer Abmahnung geworden sein, bieten wir eine erste kostenlose telefonische Einschätzung der Verteidigungsmöglichkeiten an.
Wir würden uns freuen Ihnen zur Seite stehen zu können - bei uns finden Sie Ihren kompetenten Anwalt für Urheberrecht, Medienrecht und Markenrecht in Berlin.
Jüdemann Rechtsanwälte - Anwalt Urheberrecht Berlin

Jüdemann Rechtsanwälte
Schlüterstraße 37, D-10629 Berlin (direkt am Ku'Damm)
Tel: 030 88 70 23 80, Fax: 030 88 70 23 85
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Entziehung Doktorwürden Humboldt Uni- formelle Rechtswidrigkeit des Bescheides – Regelungslücke (VG Berlin)

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Urheberrecht – Filesharing – Sony/ATV beauftragen Rightscorp in den USA mit der Jagd auf Filesharer

Urheberrecht-Filesharing – Nico das Rentier verliert vor dem AG Rostock (49 C 510/14)
Two Guns: AG Leipzig weist Klage wegen Nichtvorlage von Lizenzverträgen ab
Filesharing – AG Charlottenburg weist Klage der Wolfgang Embacher Filmproduktion ab (224 C 105/14)
Urheberrecht – Auch Zitate können geschützt sein – zumindest die von Karl Valentin – Abmahnung
Urheberrecht – LG München I vom 8.9.2011 (7 O 8226/11) zur Schutzfähigkeit eines Karl Valentin Zitats
(Anwalt Urheberrecht Berlin-Filesharing) Abmahnung Waldorf Frommer für 20th Century Fox: Crisis
(Urheberrecht Berlin) LG Hamburg vom 31.7.2007 zur Schutzfähigkeit von Pressemitteilungen (308 O 793/06)
01. Grundlagen des Urheberrechts
07. Verwertungsrecht
07.1. Das Vervielfältigungsrecht
07.2. Das Verbreitungsrecht
07.3. Das Ausstellungsrecht
07.4. Das Vortrags. Aufführungs- oder Vorfühungsrecht
07.5. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung
07.6. Das Senderecht
07.7.
08. Das Zitatrecht (§ 51 UrhG)