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BPatG vom 24.4.2012 zur Hinterhaltsmarke (33 W (pat) 122/09)

Marken können auch für ein außerordentlich weites Spektrum an Dienstleistungen angemeldet werden. Dies wird vom Gesetz ausdrücklich zugelassen, wobei dem Anmelder nach § 32 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG und § 20 MarkenV i. V. m. § 65 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG die Wahl bleibt, durch...