030 88 70 23 80 kanzlei@ra-juedemann.de

Die Kanzlei Waldorf Frommer mit Sitz in München mahnt im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke ab.

Gegenstand der Abmahnungen ist u.a. das Album ,,Echo Mountain“ der Band K’s Choice

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird von den Anschlussinhabern verlangt, Schadensersatz zu leisten und für entstehende Rechtsanwaltskosten aufzukommen. Des Weiteren wird dem Betroffenen ein Vergleichsangebot in Höhe von 856,00 EUR unterbreitet.

Auch wenn der Betroffene für die Rechtsverletzung nicht verantwortlich ist, sollte eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden, um eine gerichtliche Auseinandersetzung (einstweilige Verfügung oder Unterlassungsklage) zu vermeiden, die zu erheblichen Mehrkosten führt.

Eine Zahlung der geforderten Beträge sollte nicht ohne vorherige anwaltliche Beratung erfolgen.

Gerne stehen wir Ihnen hierfür unter 030/69 04 1515 zur Verfügung.