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Noch eine nette PM aus Berlin:

Das Landgericht Berlin hat heute in einem Äußerungsrechtsstreit einer Klage der Entertainerin Désirée N. stattgegeben. Diese hatte sich dagegegen gewandt, dass T. Prinzessin von H. in einer Zeitschrift behauptet hatte, ihr Ehemann habe keine Beziehung mit der Entertainerin; diese inszeniere das bloß. Die Zivilkammer 27 verurteilte heute die Prinzessin, entsprechende Äußerungen zu unterlassen.

Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor.

Der Tenor zu 1) des Urteils im Wortlaut:

„Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu unterlassen, in Bezug auf die Klägerin im Zusammenhang mit der Frage nach einer Beziehung zwischen H(…) Prinz von H(…) und der Klägerin zu äußern und/oder zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen: „ Natürlich hat er keine Beziehung mit ihr. (…) Frau N(…) inszeniert das alles doch bloß.“, wenn dies geschieht wie in dem Beitrag „Starker Auftritt gegen ein Gerücht…“ in B(…) Nr. 19 vom 2. Mai 2011“.

Landgericht Berlin, Urteil vom 15. März 2012
– 27 O 542/11 –

Bei Rückfragen: Dr. Ulrich Wimmer
(Tel: 030 – 9015 2504, – 2290)