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Die Academy of Motion Pictures Arts and Sciences verliert ihre beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragene Bildmarke für den „Oscar“-Filmpreis für den Bereich der Spielfilme; im übrigen behält sie den Schutz der dort für sie eingetragenen Marke. Dies hat heute die Zivilkammer 16 des Landgerichts Berlin entschieden. Die auf Einwilligung in die Löschung der Bildmarke für sämtliche eingetragenen Waren und Dienstleistungen gerichtete Klage war damit zur Hälfte erfolgreich, zur Hälfte ohne Erfolg.

Schriftliche Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor. Allerdings hob die Kammer in der mündlichen Verhandlung hervor, für den Bereich der Spielfilme lasse sich – anders als für den übrigen durch die Markeneintragung geschützten Bereich – keine hinreichende rechtserhaltende Benutzung der Marke feststellen.

Landgericht Berlin, Urteil vom 24. Juli 2012
– 16 O 512/11 –

Quelle: Pressemeldung des LG Berlin