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Angeklagte können Facebook und andere Social-Media-Unternehmen im Rahmen von Strafverfahren nicht ohne weiteres zwingen, Inhalte privater Nutzer herauszugeben. Anders als noch die Vorinstanz hat das Berufungsgericht (court of appeal of the state of california) die Persönlichkeitsrechte der Nutzer über die Prinzipien eines fairen Prozesses (due process) gestellt.

Hintergrund war eine Anklage wegen Mordes wegen eines drive-by shootings. Die Verteidiger versuchten vor dem Prozess privaten content des Opfers und von Zeugen von Facebook durch eine Anordnung (subpoena) zu erlangen. Hierbei handelt es sic um ein Zwangsmittel, mit dem Dritte vor einem Prozess zur Auskunft verpflichtet werden können.

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