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Die 27. Zivilkammer des Landgerichts Berlin hat heute der Bürgerbewegung „Pro Deutschland“ per einstweiliger Verfügung untersagt, Wahlwerbung mit dem Namen Thilo Sarrazins zu betreiben. Die Bürgerbewegung hat im Wahlkampf den Slogan „Wählen gehen für Thilos Thesen“ verwendet. Diesen hat sie neben einer Abbildung wiedergegeben, die eine durchgestrichene Moschee zeigt.