Das hat das Landgericht auf Antrag Sarrazins nun verboten. Zur Begründung hat es sich auf die Antragsschrift bezogen, in der eine Verletzung des Rechts am eigenen Namen beanstandet wird.
Landgericht Berlin, Beschluss vom 11. August 2011
– 27 O 468/11 –
Quelle: PM des LG Berlin
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